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CDU
• 25.04.2013

(...) In § 41 a des Telekommunikationsgesetzes hat der Gesetzgeber die Netzneutralität geschützt. Hier heißt es in Absatz 1: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern…“ (...)

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CDU
• 01.02.2013

(...) In Ihrer Nachricht kritisieren Sie, dass das zuständige Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Baden-Württemberg Konzessionen für Frackingmaßnahmen verteilt. Ich habe diesbezüglich beim zuständigen Landesamt Erkundigungen eingeholt. (...)

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