Frage an Lothar Riebsamen von Christoph B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Hr. Riebsamen,
wie etliche andere Bürger aus der hiesigen Gegend bin ich ich beunruhigt über Berichte im Südkurier bzgl. der Erschließung von unkonventionellen Erdgaslagerstätten. Nach diesen Berichten hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau BW bereits Konzessionen für das südliche BW an zwei Firmen vergeben. In Ihrer Antwort an Fr. Gänß vom 22.05.2012 schreiben Sie, dass es "derzeit keinerlei Genehmigungen zur Nutzung von Fracking in Deutschland geben wird". Wie ist das zu verstehen, da doch das Landesamt die Konzessionen bereits vergeben hat? Hat der Bund derzeit überhaupt rechtliche Einwirkungsmöglichkeiten auf die Vergabe von Konzessionen und die Genehmigung von Fracking?
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Betz, Wald
Sehr geehrter Herr Betz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Januar 2013 zum Thema Fracking.
In Ihrer Nachricht kritisieren Sie, dass das zuständige Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Baden-Württemberg Konzessionen für Frackingmaßnahmen verteilt. Ich habe diesbezüglich beim zuständigen Landesamt Erkundigungen eingeholt.
In Deutschland werden nicht nur Genehmigungen zur Gewinnung, sondern auch Konzessionen für die Aufsuchung von Bodenschätzen vergeben. Diese Konzessionen sollen den Inhaber vor eventuellen Konkurrenten schützen. Die Aufsuchungsgenehmigungen berechtigen allerdings nicht zu konkreten Erkundungsbohrungen wie z.B. seismischen Messungen.
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass mit einer Vergabe von Konzessionen auch automatisch Erteilung von Fördergenehmigungen einhergeht. Für eine endgültige Erlaubnis zur Förderung müssen weitere Anträge gestellt werden, die von den zuständigen Behörden äußerst kritisch geprüft werden.
In diesem Zusammenhang werde ich mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, welcher der Frackingtechnologie sehr enge Grenzen setzt. Ich plädiere dafür, dass in Trinkwasserschutzgebieten und Wassergewinnungsgebieten Fracking ganz verboten bleibt. In der Bodenseeregion wäre dadurch Fracking nicht möglich.
Das Gesetz muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Prüfung) für jede Bohrung unbedingt vorschreiben. Es muss dafür gesorgt werden, dass durch ein systematisches Prüfungsverfahren Transparenz und eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung geschaffen wird. Alle unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens müssen frühzeitig festgestellt, beschrieben und bewertet werden. Im Sinne einer umfassenden Beteiligung ist auch die jeweils zuständige Wasserbehörde einzubeziehen. Ohne deren Einvernehmen darf keine Genehmigung erteilt werden. Das Gesetz muss dafür sorgen, dass die Gesundheit unserer Bevölkerung nicht hinter wirtschaftlichen Interessen zurückbleibt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Nachricht weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Lothar Riebsamen