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Lothar Riebsamen
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Frage von Joachim S. •

Frage an Lothar Riebsamen von Joachim S. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Riebsamen,

warum setzen Sie sich nicht für eine Beibehaltung der Größe des Bundestages nach der nächsten/übernächsten Wahl ein?
Sie greifen den Bürgen immer mehr in die Taschen für teilweise kostenmäßig nich überschaubare Projekte und Ausgaben, die nicht sinnvoll sind (nachzulesen in den Berichten des Bundesrechnungshofes). Gleichzeitig schreiben Sie anderen Staaten Sparprogramme vor.
Bei Eigeninteressen gilt das jedoch nicht. Warum muss der Bundestag nach der nächsten Wahl durch Ausgleich der Überhangmandate in einem unverantwortlichen Maße aufgebläht werden?
Das Thema Bundesverfassungsgericht können Sie als Argumentation aussen vor lassen, da von Staatsrechtler bereits Vorschläge zu anderen Lösungen vorliegen. Oder müssen hier Pfründe der Parteien abgesichert werden?

Für eine Stellungnahme bedanke ich mich.

MIt freundlichem Gruß

Joachim Stütz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stütz,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum neuen Wahlgesetz.

Im Jahr 2011 beschloss der Deutsche Bundestag - auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichts - mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ein neues Wahlrecht. CDU/CSU und FDP haben mit diesem neuen Gesetz ein Modell gefordert, das die Anzahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag stabil halten sollte.

Im darauf folgenden Jahr hat das Bundesverfassungsgericht dieses neue Wahlrecht in einigen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter forderten in ihrem Urteil eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe, die ein neues Wahlrecht erarbeiten sollte.

Schon zu Beginn der Verhandlungen in der Arbeitsgruppe wurde deutlich, dass ein Konsens nur um den Preis des Vollausgleichs der Überhangmandate zu erreichen ist. Die Vergrößerung des Bundestages ist daher leider die zwangsläufige Folge aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Sie erwähnen, dass bedeutende Staatsrechtler Vorschläge für ein geeigneteres und gerechteres Wahlrecht vorgelegt haben. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diese Vorschläge zukommen lassen würden.

Ich hoffe, dass ich ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Riebsamen