Frage von Gerhard G. • 27.03.2023
Weshalb unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen - selbstbestimmt oder krankheitsbedingt kinderlos beim Zuschlag zur Pflegeversicherung?
Sehr geehrte Bundesfamilienministerin Frau Lisa Paus
Das Referat 416 des BMFSFJ ist für die
Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit zuständig.
Müssen krankheitsbedingt kinderlose mit gewollt kinderlosen gleichgestellt und monatlich durch die Zahlung von höheren Beiträgen zur Pflegekasse daran erinnert werden?
Antwort ausstehend von Lisa Paus Bündnis 90/Die Grünen