Wie und wann gedenken Sie und Ihre Partei die Besoldung der hessischen Beamten wieder verfassungsgemäß zu gestalten?
Sehr geehrte Frau Gnadl,
Mit dem Urteil des VGH Kassel vom 30.11.2021 (Az. 1 A 863/18) wurde der Großteil der hessischen Besoldung für Verfassungswidrig erklärt. Damit wird der Rechtsprechung des BVerfGE zum Besoldungsthematik gefolgt.
Wann und Wie gedenken Sie und Ihre Fraktion dies zu ändern?
Muss die hessische Beamtenschaft auf das Folgeurteil des BVerfGE warten, oder stellen Sie Recht und Gesetz vorher wieder her? Das Urteil des BVerfGE wird nicht von dem des VGH abweichen, ein weiteres Abwarten dient nur dazu die nicht verzinsten Nachzahlungen an die hessischen Beamten durch die Inflation massiv zu entwerten.
Auf die massiv gestiegenen Kosten und deren Folgen für Beamten des mittleren Dienstes gerade im Rhein-Main- Gebiet brauche ich wohl nicht weiter hinzuweisen.
Vorab vielen Dank.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne nachfolgend beantworten möchte.
Die von der schwarz-grünen Landesregierung eingeführte verfassungswidrige Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Hessen wurde bisher trotz der wiederholten Einbringung anderer Gesetzesentwürfen nicht aufgehoben.
Die verfassungswidrige Besoldung der vergangenen Jahre wird von der Landesregierung nach wie vor ignoriert. Die Priorität der hessischen SPD liegt darauf, gemeinsam mit den Gewerkschaften die rechtmäßige Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten wiederherzustellen. Solange allerdings die schwarz-grüne Landesregierung mit ihrer Mehrheit im Landtag Fortschritt und Reformen blockieren, sind unsere Handlungsmöglichkeiten leider begrenzt. Auch deshalb brauchen wir einen Politikwechsel am 08. Oktober!
Wir stehen für gute Arbeitsbedingungen der Beamt*innen und eine bessere, amtsangemessene Besoldung, die die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Das Land Hessen ist derzeit im Vergleich zu Bund und Nachbarländern ein unattraktiver Arbeitgeber. Wir wollen in Hessen eine Erhöhung der Besoldung und wollen nach dem Vorbild des Bundes die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage endlich wieder einführen. Die Weitergewährung der Zulage ist aus unserer Sicht auch für Ruhestandsbeamt*innen erforderlich, da die psychischen und physischen Höchstbelastungen die Betroffenen oft ein Leben lang begleiten und viele zudem aus gesundheitlichen Gründen bereits vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten müssen. Wir stehen für eine bessere Bezahlung der Tarifbeschäftigten. Wir wollen die Teilzeit ermöglichen und ausbauen. Dies dient der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Gnadl