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Lisa Badum
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Frage von Manfred G. •

Warum sind Sie gegen eine Ermittlung der Wohnfläche durch den Bauherrn?

Sehr geehrte Frau Badum,

seit Jahren ist bekannt, dass die Quadratmeterangaben in vielen Bauträgerverträgen und damit auch in Mietverträgen nicht stimmen, was zu einem falschen Kaufpreis und zu einer falschen Kostenumlage beim Käufer und Mieter führt. Seit 2019 gibt es den Vorschlag die tatsächliche Wohnfläche vom Verkäufer / Bauherrn für Grundbuchamt, Käufer, Mieter, Hausverwaltung und dessen Dienstleister für die Betriebskostenabrechnung ermitteln zu lassen. Wird die falsche Angabe im Nachhinein festgestellt, muss der Bewohner ein Recht auf Korrektur haben. Einstimmigkeit der Eigentümer darf nicht Voraussetzung sein. Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei? Eine WEG / GdWE ist keine Wohnanlage im kommunalen Wohnungsbau! Hier treffen sich Menschen nach Fertigstellung des Gebäudes, die in der Regel erstmals lernen, eine Wohnanlage zu verwalten und zu erhalten. Wegen deren Unerfahrenheit, muss es Aufgabe der Politik sein, erkennbare Mängel abzuwenden.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr G.,

wir Grünen setzen uns für eine Stärkung der Mieter*innenrechte ein. Dazu gehört auch, dass Mieter*innen bei Streitigkeiten über Nebenkosten oder Wohnflächen genaue rechtliche Grundlagen haben, auf die sie sich berufen können.

Es gibt mehrere Gründe, warum Ihr expliziter Vorschlag schwierig umzusetzen wäre:

Rechtliche Komplexität: Die Wohnflächenberechnung unterliegt bereits der Wohnflächenverordnung (WoFlV), die bundesweit gilt und die Berechnung der Wohnflächen in Wohnräumen regelt. Eine Änderung oder Erweiterung dieser Verordnung würde umfangreiche rechtliche Anpassungen erfordern.

Unterschiedliche Berechnungsmethoden: Es gibt verschiedene Methoden zur Wohnflächenberechnung, wie die DIN 277 und die Wohnflächenverordnung, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Wir müssten umständlich eine einheitliche Methode festlegen, die für alle Zwecke gleichermaßen geeignet ist.

Datenschutzbedenken: Die Weitergabe detaillierter Wohnflächeninformationen an verschiedene Parteien wirft datenschutzrechtliche Fragen auf.

Praktische Umsetzung: Die Implementierung eines solchen Systems würde eine enge Zusammenarbeit zwischen Grundbuchämtern, Bauträgern, Hausverwaltungen und anderen Beteiligten erfordern, was logistisch herausfordernd ist.

Auswirkungen auf bestehende Immobilien: Ein solcher Vorschlag müsste auch klären, wie mit bereits bestehenden Immobilien umgegangen wird, bei denen möglicherweise keine genauen Wohnflächenberechnungen vorliegen.

Mit besten Grüßen

Lisa Badum

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