Holzkamine: Die ab dem kommenden 1.1. gültige neue Imissionsschutzverordnung wird voraussichtlich nur wenig an der Schadstoffbelastung durch Kamine ändern. Warum gelten für Holzkamine nicht die selben Immissionsgrenzen wie für Gasheizanlagen?
1. Eine eigene Imissionsschutzverordnung speziell für Holzöfen bedeutet letztlich Sonderrechte für Kaminbetreiber. Warum gelten für Holzkamine nicht die selben Immissionsgrenzen wie für Gasheizanlagen mit vergleichbarer Wärmeleistung? Das wäre nur fair. Zu erreichen bspw durch Aschefilterpflicht und Katalysatorpflicht.2. Kaminsteuer! Wie stehen die Grünen zu einer Kaminsteuer? Durch diese beiden Maßnahmen entfiele der finanzielle Vorteil, den sich Privathaushalte durch die Holzverfeuerung verschaffen. Ein Vorteil, den Kaminbetreiber sich auf Kosten der Gesundheit ihrer Mitmenschen verschaffen.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre kritischen Fragen zur Schadstoffbelastung durch Holzkamine. Der Schutz der Gesundheit und des Klimas hat für uns oberste Priorität. Daher möchte ich auf Ihre Anmerkungen eingehen:
Holzfeuerungsanlagen und Gasheizanlagen haben grundsätzlich unterschiedliche technische Eigenschaften, Emissionsprofile und Einsatzbereiche. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass strengere Anforderungen an Holzöfen gestellt werden, um die Emissionen zu reduzieren.
Die novellierte Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), die ab dem 1. Januar gilt, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie verpflichtet Betreiber neuer Öfen zur Einhaltung strengerer Grenzwerte und fordert modernste Filter- und Abgastechnik. Von den Regeln für bestehende und für neue Holzfeuerungsanlagen profitieren vor allem jene Städte, deren Atemluft zu viel Feinstaub enthält. Es geht darum, den Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub beziehungsweise PM10 pro Kubikmeter Luft einzuhalten. Dieser Grenzwert darf nach EU-Recht an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Außerdem darf der über ein Kalenderjahr gemittelte PM10-Wert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschritten werden. Für PM2.5 gilt seit 2015 ein Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel. Alle Änderungen können Sie hier nachlesen: https://www.zdf.de/nachrichten/ratgeber/kaminofenverordnung-holzofen-100.html.
Dennoch bleibt Luftqualität ein zentrales Thema, bei dem wir weitergehen müssen. Wir Grünen fordern, die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter zu verschärfen, damit Schadstoffemissionen aus Holzfeuerungen stärker reduziert werden. Dazu gehören Maßnahmen wie die Förderung von emissionsarmen Technologien oder strengere Standards für bestehende Anlagen, z. B. durch Nachrüstpflichten.
Die Einführung einer sogenannten „Kaminsteuer“ ist eine sehr kontroverse Idee, die gründlich abgewogen werden muss. Eine Steuer könnte tatsächlich dazu beitragen, den finanziellen Anreiz für das Heizen mit Holz zu verringern, allerdings müsste sie sozial ausgewogen gestaltet werden. Holzheizungen sind in einigen Regionen auch eine wichtige Heizquelle, insbesondere dort, wo Alternativen fehlen. Wir sollten daher verstärkt darauf setzen, umweltfreundliche Alternativen zu fördern und die Belastungen durch bestehende Anlagen zu minimieren, statt Menschen mit einer zusätzlichen Steuer zu belasten. Unser Ziel ist ein gerechter Übergang zu klimafreundlichen Heizsystemen.
Ich teile Ihre Sorge, dass gesundheitliche Belastungen durch Feinstaubemissionen von Holzöfen nicht weiter auf Kosten der Allgemeinheit gehen dürfen. Neben technischen Nachrüstungen ist jedoch auch eine verstärkte Aufklärung wichtig, um die Bevölkerung für die gesundheitlichen und ökologischen Risiken des Heizens mit Holz zu sensibilisieren. Langfristig arbeiten wir daran, den Umstieg auf klimaneutrale und emissionsarme Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Fernwärme attraktiver zu machen.
Vielen Dank nochmals für Ihre Anregungen. Lassen Sie uns gemeinsam an Lösungen arbeiten, die sowohl die Gesundheit der Menschen schützen als auch den Klimaschutz voranbringen.
Mit besten Grüßen
Lisa Badum