
(...) Allerdings hat der Gesetzgeber zur Berücksichtigung der finanziellen Belastungen Unterhaltspflichtiger die Möglichkeit gegeben, die Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Diese Unterscheidung macht es letztlich nicht notwendig, für Geschiedene mit Kindern eine eigene Lohnsteuerklasse einzurichten. Unabhängig davon ist es sicherlich notwendig, die Förderung von Familien - in welchem Familienstand auch immer - weiter zu verbessern. (...)