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Lena Strothmann
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Frage von Jörg S. •

Frage an Lena Strothmann von Jörg S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Strothmann,
ich bin seit einigen Jahren schon geschieden und es geht mir und meinen Kindern soweit gut. Was mich und bestimmt viele andere geschiedene und liebevolle Väter sehr stört und wundert ist die Tatsache, daß man als unterhaltspflichtiger Vater nach der Trennung sofort in die Steuerklasse I gelangt, in der sich ja auch z.B. ledige Männer ohne Kinder befinden. Meiner Meinung nach sollte es eine neue Steuerklasse für geschiedene Mütter und Väter geben. Es könnte dann besser berücksichtigt werden, daß es nach wie vor große, bzw. mehr finanzielle Belastungen neben den schon psychischen Problemen gibt. In meinem Fall, und viele andere Fälle werden ähnlich sein, zahle ich einen sehr hohen Lohnsteueranteil, bekomme kein Kindergeld, muß aber trotzdem eine Wohnung unterhalten, die für regelmäßige Kinderwochenenden genug Raum bieten sollte, muß ein Auto unterhalten für einen weiten Weg (25km) zur Arbeit und zur zeitweisen Beförderung meiner Kinder, muß hohen Unterhalt zahlen plus anteilmäßig Sonderbedarf für Zahnspangen, Konfirmationen u.s.w. . Es ist seit mehreren Jahren keine Urlaubsreise mehr möglich trotz Vollzeit- und Nebenjobbelastung. Gab es eventuell schon Mal einen Vorschlag zur Gesetzesänderung zwecks gesonderter Steuerklasse für Geschiedene ?? Auf eine Antwort freue ich mich !

Mit freundlichen Grüßen aus Quelle
Jörg Schäfer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schäfer,

ich habe Verständnis für Ihre Situation und kann Ihre Argumentation auch nachvollziehen. Allerdings hat der Gesetzgeber zur Berücksichtigung der finanziellen Belastungen Unterhaltspflichtiger die Möglichkeit gegeben, die Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Diese Unterscheidung macht es letztlich nicht notwendig, für Geschiedene mit Kindern eine eigene Lohnsteuerklasse einzurichten. Unabhängig davon ist es sicherlich notwendig, die Förderung von Familien - in welchem Familienstand auch immer - weiter zu verbessern. Die direkte Förderung geht auch mit einer steuerlichen Entlastung einher. In den nächsten Wochen werden wir daher folgende Maßnahmen beschließen: Der Kinderfreibetrag wird für jedes Kind von 3 648 Euro um 192 Euro auf 3 840 erhöht. Insgesamt werden somit die Freibeträge für jedes Kind von 5 808 Euro auf 6 000 Euro erhöht.
Die Anhebung des Kindergeldes erfolgt für das erste und zweite Kind um jeweils 10 Euro von 154 auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro von 154 auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um jeweils 16 Euro von 179 auf 195 Euro monatlich.
Ich bin sicher, dass dies Familien in den unterschiedlichsten Lebenssituationen zugute kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Lena Strothmann