
Zweck ist es, den Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine Rückkehr in den vorherigen Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen.
Foto: Christian Geisler
Zweck ist es, den Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine Rückkehr in den vorherigen Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen.
Ich finde es ehrlich gesagt durchaus legitim, wenn man von einem scheinbar übermächtigen Aggressor völkerrechtswidrig angegriffen wird, andere Staaten um Hilfe zu fragen.
Die umfassende Unterstützung der Ukraine ist die Voraussetzung dafür, dass dieser Krieg am Ende auch mit Verhandlungen beendet werden kann, die nicht von Russland diktiert werden. Dabei gilt es, die Ukraine in ihrem Recht auf Selbstverteidigung uneingeschränkt zu unterstützen, ohne selbst Kriegspartei zu werden. Der Aggression Russlands muss mit Entschlossenheit begegnet werden:
Geklärt werden muss, inwieweit bestehende gesetzliche Regelungen für die Kommunen und Länder angepasst werden müssen. Als Grüne Bundestagsfraktion stellen wir uns dieser Aufgabe.
Zur Gefahrenabwehr können geeignete Maßnahmen gegen Personen gerichtet werden, ohne dass es hierfür einer Nennung auf einer Terrorliste bedarf oder dies vom Nachweis der Begehung eines Verbrechens abhängen würde. Dies umfasst unter anderem auch Einreiseverbote
Mir ist der von Ihnen angesprochene Fall leider nicht bekannt. Demnach weiß ich auch nichts von einer etwaigen Absprache.