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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christian J. •

Warum wird die Gruppe Wagner nicht auf die Liste Terroristischer Organisationen der EU gesetzt? Gibt es dahingehend Bestrebungen einzelner Akteure? Welche Position vertreten die Grünen dazu?

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr J.,

über Ihre Frage und ihr damit verbundenes Interesse an meiner Arbeit habe ich mich sehr gefreut. Vielen Dank dafür. Entschuldigen Sie bitte zugleich, dass Sie erst heute wieder von mir hören.

Anders als die USA, die die Söldnergruppe gerade auf eine Liste sog. „transnationaler krimineller Organisation“ gesetzt haben, veröffentlicht die Bundesrepublik Deutschland keine Liste mit terroristischen Organisationen, die als Grundlage dafür dient, Maßnahmen gegen die dort geführten Einzelpersonen oder Gruppen zu verhängen. Vielmehr orientiert sich Deutschland an der sogenannten „EU-Terrorliste“, einer Liste des EU-Ministerrates, die Personen, Vereinigungen und Organisationen beinhaltet, die an Terrorhandlungen beteiligt gewesen sein sollen und daher restriktiven Maßnahmen auf EU-Ebene unterliegen.

Dass eine Organisation von deutschen oder EU-Behörden – insbesondere in den Berichten der Verfassungsschutzbehörden – (bislang) nicht öffentlich als terroristische Vereinigung genannt wird, bedeutet jedoch nicht, dass die Behörden keine Maßnahmen gegen diese Organisationen oder Personen, die in Verbindung zu der Organisation stehen, verhängen können. Zur Gefahrenabwehr können geeignete Maßnahmen gegen Personen gerichtet werden, ohne dass es hierfür einer Nennung auf einer Terrorliste bedarf oder dies vom Nachweis der Begehung eines Verbrechens abhängen würde. Dies umfasst unter anderem auch Einreiseverbote.

Sowohl gegen die Gruppe Wagner als Organisation als auch gegen Personen, die mit der Gruppe in Verbindung stehen, wurden von Seiten der EU bereits erste Maßnahmen ergriffen. Seit dem 13. Dezember 2021 ist die Gruppe vom Menschenrechtssanktionsregime der EU erfasst. Das Regime ermöglicht es der EU, Vereinigungen und Personen zu sanktionieren, die für Handlungen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden. Zu den daraus folgenden Maßnahmen gehört unter anderem das Einfrieren von Vermögenswerten innerhalb der EU sowie Einreiseverbote für die aufgeführten Personen. Hier finden Sie einen Hintergrundartikel samt Auflistung der heute schon möglichen Sanktionen.  

Um als Terroristische Vereinigung im Sinne der EU-Terrorliste eingestuft zu werden, müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen zählen unter anderem die Aufnahme von Ermittlungen oder Strafverfolgung wegen einer terroristischen Handlung oder ihres Versuchs durch die Justizbehörde eines Mitgliedstaates oder eine Verurteilung wegen derartiger Handlungen.

Auch wenn nach Meinung von Expertinnen und Experten die Wagner-Gruppe grundsätzlich die Kriterien zur Listung erfüllt, wird zugleich darauf verwiesen, dass durch die Aufnahme in das EU-Menschenrechtssanktionsregime die zusätzliche Einstufung der Gruppe Wagner als Terroristische Organisation in erster Linie ein symbolischer Schritt wäre, dessen Folgen sich mit den bereits ergriffenen Maßnahmen weitgehend decken würden.

Dennoch sollte ein solcher Schritt meines Erachtens weiterhin einer ständigen Überprüfung unterzogen werden, um - sofern die Voraussetzungen vorliegen - ein klares Zeichen gegen die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu setzen.

Beste Grüße nach Berlin!
Konstantin v. Notz

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