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Konstantin von Notz
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Frage von Elisabeth B. •

Sind die Übergangsgelder angemessen?

Sehr geehrter Herr von Notz

Abgeordnete erhalten gem. § 18 Abs. 1 AbgG längestens für die Dauer von 18 Minaten ein Übergangsgeld von über 10.000 EUR. Wird ein Arbeitnehmer arbeitslos, erhält er unabhängig von seinem realen Verdient maximal ALG I i.H.v. 2.314 EUR.
Ist dies gerechtfertigt aus Ihrer Sicht, dass Abgeordnete in der gleichen Situation ein um mehr als 4x höheres Geld durch den Steuerzahler beziehen? Wenn ja, wieso ist dies aus Ihrer Sicht gerechtfertigt?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage und das in ihr zum Ausdruck kommende Interesse an meiner politischen Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut.

Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Zweck ist es, den Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine Rückkehr in den vorherigen Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen.

Wie hoch das Übergangsgeld im konkreten Einzelfall ausfällt, ergibt sich aus dem Abgeordnetengesetz. Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte – auch solche aus privaten Quellen – auf das Übergangsgeld angerechnet.

Das Übergangsgeld leistet einen Beitrag, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern. Angesichts der hohen Bedeutung dieses Prinzips ist derzeit eine Anpassung der Vorgaben zum Übergangsgeld nicht geplant.

Beste Grüße

Konstantin v. Notz

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