Meiner Information nach, plant die Landesregierung in Schleswig-Holstein derzeit weder die Masken- noch die wöchentliche Testpflicht an den Schulen wieder einzuführen.
Der große Erfolg der Republikaner ist erfreulicherweise ausgeblieben.
Um dem Anspruch nach einem modernen und transparenten Staat gerecht zu werden und die eignen Kenntnisse über Informationspflichten zu vertiefen, sollten sich die Behörden diesen Vorgängen nach meinem Dafürhalten aus den oben beschriebenen Gründen im Regelfall selbst annehmen und die anwaltliche Vertretung auf das notwendige Minimum beschränken.
Damit haben Vorruheständlerinnen und Vorruheständler von den bisherigen Entlastungsmaßnahmen noch nicht profitiert. Die Bundesregierung prüft aber derzeit, inwieweit es möglich ist, Nachteile auch für diese Gruppen noch auszugleichen.
Auf die große Expertise können wir derzeit nicht verzichten. Keinesfalls dürfen wir zulassen, die Integrität des Amtes weiter zu beschädigen. Innenministerin Faeser fordern wir weiterhin auf, die zahlreichen offenen Fragen schnellstmöglich zu beantworten. Hierzu gehört auch, sich zur geplanten Nachfolge von Arne Schönbohm zu verhalten.
Ihre Frage, ob eine Rückbenennung von Scheidungskindern ein Thema bei der Reform des Namensrechts sein wird, kann ich heute leider noch nicht final beantworten.