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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas A. •

Hallo,nachdem der Entwurf zu Cannabis vorliegt, möchte ich wissen,ob dieser Entwurf durch den Bundesrat bestätigt werden, sprich kann Bayern das Gesetz noch stoppen?

Muss der Entwurf zum geplanten Cannabis Gesetz durch den Bundesrat, und falls ja, braucht es die absolute Mehrheit, also könnte Bayern das Gesetz im Bundesrat noch stoppen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr A.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das in ihr zum Ausdruck kommende Interesse an meiner politischen Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut.

Der Konsum von Cannabis ist seit Jahrzehnten eine gesellschaftliche Realität. Das bestehende Verbot von Cannabis konnte das Ziel, Menschen von einem Konsum abzubringen, zu keinem Zeitpunkt erreichen. Eine ideologisch motivierte Verbotspolitik hat dies ignoriert und vor allem große gesundheitliche und gesellschaftliche Probleme verursacht. Es ist ein Schwarzmarkt entstanden, auf dem weder Jugend-, noch Gesundheits- oder Verbraucherschutz gelten.

Im Koalitionsvertrag haben wir Grüne uns mit unseren Ampelpartnern daher auf eine kontrollierte Abgabe von Cannabis verständigt. Die Bundesregierung hat Eckpunkte vorgestellt, deren zentralen Ziele es sind, erstens Jugendliche besser zu schützen, zweitens den Konsum sicherer zu machen sowie drittens Justiz und Polizei zu entlasten. Das vorgesehene Zwei-Säulen Modell ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen und gesundheitsorientierten Drogenpolitik. Die gesetzlichen Regelungen zur ersten Säule der Cannabisreform betreffen die Themenbereiche Legalisierung, Eigenbedarf, privater Anbau sowie gemeinschaftlicher Anbau in und Abgabe durch nichtkommerzielle "Cannabis-Clubs". Diese erste Säule muss nach Ansicht der Bundesregierung nicht der EU-Kommission oder anderen Mitgliedstaaten vor Verabschiedung zur Prüfung der Vereinbarkeit mit EU-Regelungen zum Binnenmarkt vorgelegt bzw. angezeigt werden (sog. Notifizierung), da kein kommerzieller Markt für Cannabis geschaffen wird. Eine Notifizierung durch die EU-Kommission beziehungsweise andere Mitgliedstaaten könnte die Gesetzgebung zumindest erheblich verzögern. Die Regelungen der ersten Säule sollen weiterhin so ausgestaltet werden, dass es keiner Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Beste Grüße nach Lörrach

Konstantin v. Notz

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