(...) Artikel 5 Grundgesetz regelt in Absatz 3 die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre. Diese umfasst auch die Entscheidung über die Erstellung von Studien und Statistiken der Lehrstühle in der Bundesrepublik. (...)
(...) Wie ich in meiner ersten Antwort ja bereits detailliert ausgeführt habe, bin ich der Meinung, dass ein grundsätzliches, von Ihnen vorgetragenes Misstrauen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht und seiner Richterinnen und Richter nicht angebracht ist und eine Begründungspflicht bei Nichtannahmen aus meiner Sicht keine Stärkung, sondern vielmehr eine Schwächung des Gerichts und unserer Rechtsstaatlichkeit zur Folge hätte. (...)
(...) Ich bin aber der Meinung, dass ein Misstrauen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht und seiner Richterinnen und Richter nicht angebracht scheint, wenn es in dessen Ermessen steht, ob es die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde begründet. (...)
(...) Ich denke, ich habe in den bisherigen Antworten an Herrn Reth, gerade der zweiten, klargemacht, dass ich den Protesten der Schülerinnen und Schülern sehr positiv gegenüberstehe und es durchaus begrüßenswert finde, wenn sich junge Menschen, gerade wenn es um derart existenzielle Fragen geht, mit viel Herzblut und Engagement für ihre Zukunft einsetzen. (...)
(...) Und selbstverständlich müssen bei der Betrachtung und Bewertung der Rechtslage alle Aspekte, auch die verfassungsrechtlich verbrieften Rechte der Schülerinnen und Schüler herangezogen werden, zum Beispiel auch Artikel 8 GG. Ein Heranziehen allein der Schulpflicht nach dem Schulgesetz greift hier also meines Erachtens bei Weitem zu kurz. (...)
(...) Das Bundesamt für Strahlenschutz geht davon aus, dass bei einem „umsichtigen“ Aufbau der nötigen Infrastruktur auch durch 5G keine gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten sind. Nichtsdestotrotz stellt es fest, dass in Bezug auf die mit 5G geplante Nutzung zusätzlicher Frequenzbänder im Zenti- und Millimeterwellenlängenbereich erst wenige Untersuchungsergebnisse vorliegen. (...)