
(...) Uns sind zumindest keine Regelungen auf Bundesebene bekannt, die diese Auflage direkt vorzieht. Die Vorgaben enthalten sehr wohl Vorschriften, die den Einfluss des Bauvorhabens auf die Umwelt und Natur so gering wie möglich halten sollen. Allerdings sind dies immer Vorschriften, die eine Abwägung der Genehmigungsbehörden zur Folgen haben müssten. (...)