Frage an Konstantin von Notz von Dr. Claus G. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr von Notz,
In den Tennis- und Hockey-Club, in dem ich Mitglied bin, wird ein neuer Kunstrasenplatz für Hockey gebaut. Die Vorschriften, hinter denen ich die Grünen vermute, fordern, dass die Lampen, die diesen Hockeyplatz beleuchten sollen, so gestaltet sein müssen, dass Mücken nicht hineinfliegen können. Deshalb wird zum Schutz von Mücken eine (ich glaube. Milch-)Glasscheibe installiert werden müssen, die einen erheblichen Teil des Lichts verschluckt, mit dem Ergebnis, dass drei zusätzliche Lampen installiert werden müssen, um die gleiche Lichtmenge zu liefern, wie es ohne den Mückenschutz erforderlich wäre. Diese zusätzlichen Lampen erhöhen nicht nur die Investitionskosten sondern auch den Stromverbrauch um etwa 1/3.
Wird Umweltschutz hier nicht ein bisschen zu weit getrieben? Wie kann man solchem Unsinn Einhalt gebieten?
Mit freundlichen Grüßen!
Claus Gossler
Sehr geehrter Herr Gossler,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 27.03.2013 und das Interesse meiner Arbeit als grüner Bundestagsabgeordneter aus Schleswig-Holstein. Bitte entschuldigen Sie zunächst, dass ich erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten. Da ich selbst ja in anderen Themengebieten, vor allem der Innen- und der Netzpolitik, unterwegs bin, war es mir ein persönliches Anliegen, mich bezüglich Ihrer Anfrage noch einmal mit meinem fachlich zuständigen Kollegen abzustimmen, um Ihnen eine fundierte Antwort zukommen lassen zu können.
Der von Ihnen beschriebene Fall scheint in der Tat zunächst etwas merkwürdig. Jedoch ist es so, dass die entsprechenden Vorgaben von der örtlichen Genehmigungsbehörde stammen. Ich kenne leider die Gegebenheiten vor Ort nicht und so kann ich nur mutmaßen, dass der Kunstrasenplatz ihres Hockey-Clubs eventuell in der Nähe eines Naturschutzgebietes liegt? Nicht erklären kann ich mir die Vorschrift, dass Milchglasscheiben zwingend Verwendung finden müssen. Uns sind zumindest keine Regelungen auf Bundesebene bekannt, die diese Auflage direkt vorzieht. Die Vorgaben enthalten sehr wohl Vorschriften, die den Einfluss des Bauvorhabens auf die Umwelt und Natur so gering wie möglich halten sollen. Allerdings sind dies immer Vorschriften, die eine Abwägung der Genehmigungsbehörden zur Folgen haben müssten.
Sie sprechen daher meines Erachtens zu Recht an, dass hier der Schutz der Nahrungsgrundlage für Fledermäuse und Vögel gegen den erhöhten Energieverbrauch abgewägt werden müssen. Daher leuchtet - im wahrsten Sinne des Wortes - diese Vorgabe auf den ersten Blick keineswegs ein. Mir ist keine Vorschrift bekannt, die direkt diese Auflage zu Folge hätte. Hier würde ich Ihnen raten, sich direkt an die zuständige Genehmigungsbehörde vor Ort zu wenden.
Herzliche Grüße nach Wentorf!
Konstantin v. Notz