Wird Rückbenennung von Scheidungskindern ein Thema bei der Reform des Namensrecht sein? Falls ja, wird man 2023 dazu etwas hören können?
Sehr geehrte Frau B.,
haben Sie besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut.
Ihre Frage, ob eine Rückbenennung von Scheidungskindern ein Thema bei der Reform des Namensrechts sein wird, kann ich heute leider noch nicht final beantworten. Federführend ist hier das Bundesjustizministerium. Als Grüner Bundestagsfraktion sind uns bisher leider keine Details zur Reform des Namensrechts bekannt. Allerdings war die Rückbenennung von Scheidungskindern bisher kein Thema. Sehr gerne nehmen wir Ihre Fragen zum Anlass und erkundigen uns einmal beim Ministerium hierzu und zum geplanten zeitlichen Ablauf. Ich versichere Ihnen: Als Grüne Bundestagsfraktion werden wir uns auch weiterhin für faire und aus Kindeswohlperspektive angemessene Lösungen einsetzen.
Mit besten Grüßen nach Berlin!
Konstantin v. Notz