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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Luis B. •

Wird Deutschland Drittstaatler einreisen lassen, die mit Coronavac geimpft sind? Wenn ja, wann?

Sehr geehrter Herr von Notz,
seit etwa 2 Jahren versucht meine Familie aus Brasilien mich in Deutschland zu besuchen. Alle sind doppelt geimpft – leider jedoch mit dem Impfstoff Coronavac. Für Deutschland sind sie also „geimpfte Ungeimpfte“, denn dieser Impfstoff ist hier noch immer nicht zugelassen. Das ist für mich unverständlich, denn andere europäische Länder wie die Niederlande oder Spanien ermöglichen die Einreise für Drittstaatenangehörige, die mit Coronavac geimpft wurden. Ich empfinde das als ungerecht. Die WHO erkennt die Wirksamkeit von Coronavac auch grundsätzlich an.
Als deutscher Staatsbürger, dessen Familie im Ausland lebt, hoffe ich, dass von den politischen Entscheidern auch an Menschen wie mich gedacht wird und es hier bald eine Perspektive zur Einreise von Drittstaatenangehörigen gibt.
Bitte ermöglichen Sie die Einreise von Drittstaatenangehörigen, auch wenn Coronavac nicht in Deutschland als Impfstoff zugelassen wurde!
Vielen Danke für Ihre Zeit
Luis B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut.

Auch nach über zwei Jahren stellt die Corona-Pandemie unser Land und die ganze Welt noch immer vor enorm große Herausforderungen. Wir Grüne halten es deshalb für zwingend notwendig, das Gesundheitssystem weiter zu stärken und zugleich die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise abzumildern.

Um die Pandemie mittel- bis langfristig unter Kontrolle zu bringen und erneute Überlastungen unseres Gesundheitssystems und vor allem der kritischen Infrastruktur künftig zu verhindern, braucht es ein breites Bündel an effektiven und zielgerichteten Maßnahmen. Klar ist: Eine weltweite Pandemie können wir nur international abgestimmt erfolgreich bekämpfen. Dynamiken wie Mutationsverläufe machen es leider notwendig, an bestimmten Einreisebeschränkungen, wenn auch gelockerten, festzuhalten.

Vormalige Regelungen für die Einreise von Drittstaatenangehörigen, die mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoff geimpft worden sind, haben leider wiederholt zu Problemen geführt. Das Bundesgesundheitsministerium hat daher die Einreiseverordnung gerade überarbeitet und neuen Erkenntnislagen angepasst.

Die Änderungen in der Einreiseverordnung sind bereits in der vergangenen Woche in Kraft getreten. Hiernach gilt nunmehr, dass ein vollständiger Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht nur dann vorliegt, wenn in der EU zugelassene Impfstoffe verwendet worden sind, sondern auch dann, wenn ein äquivalenter Impfstoff einen entsprechend hohen Impfschutz herbeiführt. Die Bundesregierung hat damit eine praxistaugliche Regelung geschaffen, die bei der von Ihnen angesprochenen Problemstellung Abhilfe schafft.

Beste Grüße nach Berlin!
Konstantin v. Notz

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