Wird bzw. sollte das Cannabislegalisierungsgesetz so konzipiert, dass es im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig wird (als Einspruchsgesetz, falls dies erforderlich wird)?
Sehr geehrter Hr. von Notz,
Eine Blockade im Bundesrat bis einschließlich 2023 lässt sich mmN realistischer nur vermeiden wenn die Union aus der Landesregierung in NRW und Niedersachsen nach der dortigen Landtagswahl rausfliegt.
Ich habe aus Interesse am Thema mir das 2020 in den Bundestag eingebrachte Cannabiskontrollgesetz der Grünen angeschaut. Der dortige Gesetzentwurf enthält lediglich 2 Teile, welche im Bundesrat Zustimmungspflichtig wären (einmal die Qualitätskontrolle von Cannabis durch die Länder und die Statistikauswertung des Verkaufs für die WHO). Warum überträgt man diese beiden Punkte nicht einfach an die Cannabisagentur des Bundes? Würde dies nicht dafür sorgen, dass ein im Bundestag beschlossen es Cannabiskontrollgesetz als Einspruchsgesetz in den Bundesrat geht und dort dann verabschiedet werden kann?
Sehen Sie Möglichkeiten falls die Grünen z.B in NRW doch mit der CDU regieren die Zustimmung zu Cannabis im Bundesrat in den Koalitionsvertrag zu bekommen
Beste Grüße
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage zur gesetzlichen Ausgestaltung der kontrollierten Abgabe von Cannabis. Über Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit freue ich mich. Im vergangenen Nov. hatten Sie mir bereits eine ähnliche Frage gestellt.
In meiner Antwort (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/konstantin-von-notz/fragen-antworten/muss-das-cannabiskontrollgesetz-ihrer-partei-fuer-eine-umsetzung-zwingend-mit-zustimmung-durch-die) habe ich meine Position zur kontrollierten Abgabe von Cannabis ausführlich dargelegt. Auf die dortige Darstellung meiner Position in dieser Antwort verweise ich daher an dieser Stelle. Seither hat sich nichts daran geändert, dass wir uns als Grüne gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten sowie Praktikerinnen und Praktikern für eine Reform hin zu einer Entkriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten einsetzen.
Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass die Ampelkoalition die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften einführen wird. Für uns ist klar, dass wir diesen Auftrag zeitnah umsetzen wollen. Einen umfassenden Gesetzentwurf für ein Cannabiskontrollgesetz haben wir Grüne im Bundestag, worauf Sie ja auch verweisen, bereits in der vergangenen Wahlperiode vorgelegt. Dieser kann als Grundlage für das Projekt dienen.
Aus unserer Sicht ist es zwingend notwendig, die Umsetzung des Vorhabens gründlich vorzubereiten und mit der notwendigen Sorgfalt durchzuführen, um gute und nicht angreifbare Regelungen zu schaffen. Dabei sind nicht nur die nationalen, sondern auch die europa- und völkerrechtlichen Rahmbedingungen zu beachten. Der Gesundheitsminister hat bereits angekündigt, umgehend einen Arbeitsprozess zu starten und womöglich bereits in diesem Jahr einen Entwurf für eine gesetzliche Regelung vorzulegen. Als Grüne werden wir den Prozess auch weiterhin konstruktiv-kritisch begleiten.
Mit der Einführung der kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene werden wir die notwendige Kehrtwende einleiten hin zu einer Drogen- und Suchtpolitik, die auf wirksame Prävention und Jugendschutz sowie auf Entkriminalisierung und Selbstbestimmung setzt.
Spekulationen bezüglich noch zu bildender Koalitionen und etwaiger Inhalte eines zukünftigen Koalitionsvertrags in NRW möchte ich an dieser Stelle nicht anstellen. Klar ist aber, dass wir Grüne, egal in welcher politischen Konstellation immer dafür kämpfen, möglichst viele unserer Inhalte bei Regierungsbeteiligungen auch umzusetzen.
Beste Grüße nach Flensburg!
Konstantin v. Notz