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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jochen T. •

Wenn die Bundesregierung dem Parlament, als dem zuständigen Kontrollgremium etwas verschweigt, bricht sie die Verfassung. Sollte das nicht Folgen haben?

Sollten die zuständigen Minister nicht zurücktreten und entsprechende Strafverfahren eingeleitet werden?Die deutschen Sicherheitsbehörden nutzen die umstrittene israelische Spionagesoftware Pegasus umfangreicher als bislang bekannt. Die Software ist in ihren Funktionen aber verfassungswiedrig da sie mehr ermöglicht als Legal ist. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-10/pegasus-spionage-software-bnd-kaeufer-einsatz-israel

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage und das Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut.

Für uns Grüne steht fest: Ein Mensch unter ständiger Beobachtung ist nicht frei. Es schützt unsere Gesellschaft nicht, das Internet flächendeckend zu überwachen und die IT-Sicherheit durch das staatliche Offenhalten von Sicherheitslücken zu schwächen. Wir verteidigen die Grund- und Bürgerrechte auf Privatsphäre und informelle Selbstbestimmung - auch und gerade im Digitalen. 

Auch wenn – anders als ihre Frage suggeriert – nicht jede unzutreffende oder unterbliebene Auskunft eine Verletzung der Verfassung darstellt, ist es eine aus freiheitsrechtlicher und rechtsstaatlicher Perspektive sehr relevante Frage, in welchem Umfang in Deutschland Überwachungssoftware - auch von kommerziellen Anbietern - zum Einsatz kommt.

Als Grüne setzen wir uns seit langer Zeit dafür ein, dass Parlament und Öffentlichkeit in angemessenem Umfang über diese Sachverhalte in Kenntnis gesetzt werden und tun dies weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Auch den von Ihnen verlinkten Vorgang aus dem Jahr 2021 hatte ich seinerzeit kommentiert und Aufklärung gefordert (https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/konstantin-von-notz-zu-pegasus/bnd). Weiterhin bedarf es hier mehr Transparenz und klarer rechtlicher Vorgaben, deren Einhaltung parlamentarisch kontrolliert werden können muss.

Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die vielzähligen im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben, die den Themenbereich "staatliche Überwachung" betreffen, konsequent umgesetzt werden und es hier zu dringend notwendigen Reformen im Sinne eines verbesserten Grundrechtsschutzes der Menschen in unserem Land, aber auch der notwendigen Rechtssicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden kommt.

So haben wir Grüne uns mit unseren Koalitionspartnern insbesondere darauf verständigt, die Eingriffsschwellen für den Einsatz von Überwachungssoftware, auch kommerzieller, hochzusetzen und das geltende Recht so anzupassen, dass der Einsatz nur unter klaren rechtstaatlichen Bedingungen und nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zulässig ist. Die Befugnis des Verfassungsschutzes zum Einsatz von Überwachungssoftware wird im Rahmen der Überwachungsgesamtrechnung überprüft. Solange der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht sichergestellt ist, muss der Einsatz, auch im polizeilichen Bereich, so haben wir es im Koalitionsvertrag vereinbart, unterbleiben.

Insgesamt bedarf es einer Abkehr von der anlasslosen Massenüberwachung, die mit verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren ist und die in sie gesteckten Sicherheitserwartungen in der Realität nie erfüllen konnte. Für die zielgerichtete Abwehr konkreter sicherheitspolitischer Gefahren braucht es gute Rechtsgrundlagen, mehr Transparenz sowie eine effektive Kontrolle.

Hier ist innerhalb der Ampel-Koalition bereits vieles angestoßen worden. Als Grüne engagieren wir uns weiterhin dafür, die Umsetzung dieser für den Grundrechtsschutz der Menschen bedeutsamen Vorhaben sehr entschlossen voranzutreiben.

Beste Grüße nach Hessen!
Konstantin v. Notz

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