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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Annette S. •

Wann wird sich die Regierung öffentlich für eine Freilassung von Assange einsetzen, der offensichtliche Kriegsverbrechen der U.S.A., in ihren diversen Kriegen, öffentlich machte?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut.

Meine Kolleginnen und Kollegen der grünen Bundestagsfraktion und ich verfolgen die Ereignisse um Wikileaks und Julian Assange seit vielen Jahren sehr inteniv. Das britische Innenministerium hatte das offizielle Auslieferungsgesuchen der USA angesichts der amerikanischen Anklage, die u.a. nach dem sogenannten "Espionage Act" wegen veröffentlichter US-Militärdokumenten erhoben wurde, bereits 2019 formal angenommen. Nachdem im Januar 2021 das erstinstanzliche Gericht in London die Auslieferung unter Verweis auf die zu erwartenden Haftbedingungen wie auch der Suizidgefahr von Julian Assange ablehnte, hob das zuständige Berufungsgericht im Dezember 2021 das Auslieferungsverbot auf. Dass der Supreme Court das Rechtsmittel gegen die letztgenannte Entscheidung im März diesen Jahres ablehnte, haben wir zur Kenntnis genommen. Der Supreme Gericht begründet die Ablehnung damit, dass es an ausreichenden Rechtsgründen für das Rechtsmittel fehle. Eine mögliche Auslieferung von Assange in die USA ist mit dieser Entscheidung des Supreme Court wahrscheinlicher geworden. Uns ist bewusst, dass die Auslieferungsentscheidung durch das britische Innenministerium ratifiziert werden muss, wogegen erneut Rechtschutz in Betracht kommt. Da Großbritannien – auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU – an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden ist, könnte Julian Assange vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Für uns ist und bleibt klar: Für eine funktionierende Demokratie stellt eine freie Presse eine unverzichtbare Grundvoraussetzung dar. International braucht es nicht weniger, sondern mehr Schutz für Journalistinnen und Journalisten, genauso von Whistleblowerinnen und Whistleblowern. Auch mit Blick auf bisherige Verfahren in den USA würden wir eine Auslieferung von Julian Assange mit Sorge betrachten. Die Entscheidung liegt jedoch nicht bei uns. Gleichzeitig verweisen wir darauf, dass Julian Assange schon jetzt schwer gezeichnet ist – nicht nur von der Haft im Hochsicherheitsgefängnis, sondern auch von der jahrelangen Isolation. Jede Entscheidung muss unter anderem auch seinen Gesundheitszustand berücksichtigen.

Beste Grüße nach München!
Konstantin v. Notz

 

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