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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jörg R. •

Verbot privaten Besitzes und der Aufbewahrung von Luftgewehren und Sportbögen?

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,
Nach dem Grundsatzprogramm der Grünen soll - wie bekannt- ein grundsätzliches Besitzverbot für Sportwaffen in Deutschland durchgesetzt werden. Die Frage, ob der Besitz und die private Aufbewahrung von Luftgewehren und Sportbögen denn in dieser Konstellation erlaubt blieben, konnte - oder wollte - mir bisher kein(e) Grünenpolitiker(in) beantworten. Da ich Sie für kompetent und sachorientiert halte, bitte ich nun Sie um eine verbindliche Antwort.
Herzlichen Dank!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage, Ihre netten Worte zu meiner Arbeit und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut.

Die Zahl der zugelassenen Waffen in Deutschland nimmt von Jahr zu Jahr zu. Die rechtsterroristischen Anschläge von Halle und Hanau, der Mord an Walter Lübcke und wiederholte Waffenlagerfunde bei Rechtsextremisten und Verschwörungstheoretikern zeigen: Potenzielle Gewalttäter kommen immer noch zu leicht an Waffen und oftmals sogar waffenrechtliche Erlaubnisse. Für uns Grüne ist daher klar, dass das Waffenrecht weiter verbessert werden muss. Hierfür hat die grüne Bundestagsfraktion in der Vergangenheit viele, sehr konkrete parlamentarische Vorschläge vorgelegt (siehe etwa der Antrag der grünen Bundestagsfraktion „Mehr Sicherheit durch weniger Waffen“, BT-Drs. 18/11417, https://dserver.bundestag.de/btd/18/114/1811417.pdf <https://dserver.bundestag.de/btd/18/114/1811417.pdf> ).

Auch das Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen, das im Jahr 2020 verabschiedet wurde, befasst sich mit den notwendigen Reformen des Waffenrechts. Wir Grünen bekennen uns dazu, dass es zu den wichtigsten Aufgaben des Staates gehört, die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten. Jede und jeder hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Hieraus folgt, dass der illegale Waffenbesitz geahndet werden muss. Dem Gewaltmonopol des Staates erkennt das Grundsatzprogramm eine hohe Bedeutung zu und stellt fest, dass es ein Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen – wobei Jägerinnen und Jäger hiervon explizit ausgenommen werden – bedeute, wenn man dieses grundlegende Prinzip ernst nimmt.

Ein Grundsatzprogramm legt die grundsätzlichen Ziele, Werte, Forderungen sowie die Haltung einer politischen Partei dar. Aus den notwendigerweise abstrakten Regelungen eines Grundsatzprogramms folgen nicht unmittelbar für die Allgemeinheit verbindliche Regelungen. Vielmehr wirkt ein Grundsatzprogramm dahingehend, dass es Richtung und Rahmen vorgibt, innerhalb dessen sich politische Konkretisierungsprozesse vollziehen sollen. Dabei ist bezogen auf ihre konkrete Frage zu berücksichtigen, dass ein Sportbogen keine Waffe im technischen Sinne darstellt (vgl. auch Erbs/Kohlhaas/Pauckstadt-Maihold/Lutz 240 EL. 2022, § 1 WaffG Rn. 29). Bei Druckluftwaffen ist zu berücksichtigen, dass es sich zwar in vielen Fällen um Schusswaffen im technischen Sinne handelt, der Gesetzgeber aber nach geltendem Recht Sonderregelungen für geboten hält, da diese im Vergleich zu anderen Waffen geringere Gefährlichkeit vorweisen (MüKo/Heinrich 4. Aufl. 2022, § 1 WaffG, Rn. 113).

Für die Frage, welche Änderungen zum Thema Waffenrecht derzeit konkret in Aussicht stehen, ist der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung maßgeblich, wo wir uns auf die Umsetzung wichtiger Projekte verständigt haben. Dort halten wir auch explizit fest, dass die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer rechtstreu ist - es aber dennoch Reformen bedarf. 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat bereits angekündigt, das Waffenrecht überarbeiten zu wollen. Anliegen der Ampelkoalition ist es, die Entwaffnung von Terroristinnen und Terroristen sowie Extremistinnen und Extremisten konsequent voranzutreiben. Die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre müssen evaluiert und die bestehenden Kontrollmöglichkeiten effektiver ausgestaltet werden. Zudem muss die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie der Informationsfluss zwischen den Behörden verbessert werden. Diese Änderungen sind dringend geboten, um alle Menschen in Deutschland vor Waffengewalt effektiv zu schützen und die Sicherheit zu erhöhen.

Beste Grüße nach München!
Konstantin v. Notz

 

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