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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ralf A. •

Sehr geehrter Herr von Notz, als Vorruheständler bin ich von der Energiepostenpauschale ausgenommen, obwohl ich voll in die Sozialkassen einzahle. Warum ist dieses so?

Wird seitens der Regierung hier noch nachgebessert oder wie komme ich, im Zeichen der Gleichberechtigung an diese Pauschale? Dann auch für Vorruheständler ist die Energie teurer geworden.
Herrn Habeck habe ich diese Frage im September auch schon gestellt, allerdings keine Antwort bekommen. Ich hoffe bei Ihnen ist dieses anders. Vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage und das damit verbundene Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut. Selbst bin ich, wie Sie vielleicht wissen, in anderen fachpolitischen Bereichen zuständig, möchte aber dennoch gerne versuchen, Ihre Frage zu beantworten.

Die anhaltenden Preissteigerungen, gerade in den Bereichen Energie und Nahrungsmittel, haben in den letzten Monaten zu einer deutlichen Erhöhung der Lebenshaltungskosten geführt. Das betrifft viele Rentnerinnen und Rentner in ganz besonderem Maße. Wir Grüne im Bundestag haben uns deshalb dafür eingesetzt, dass auch sie finanzielle Unterstützung erhalten. Erwerbstätige konnten bereits im September von einer Einmalzahlung profitieren.

Das Bundeskabinett hat Anfang Oktober beschlossen, dass die gleiche Summe in Höhe von 300 Euro auch sämtlichen Rentnerinnen und Rentnern zugutekommt. Einbezogen werden nicht nur die Altersrentnerinnen und -rentner, sondern auch diejenigen Menschen, die Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrenten beziehen. Darüber hinaus unterstützen wir die Versorgungsempfänger*innen des Bundes sowie Landwirt*innen. Der Bund nimmt dafür insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro in die Hand, um damit einen Teil der steigenden Kosten abzufedern.

Die Pauschale wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht notwendig. Der Gesetzentwurf soll nun als Teil des dritten Entlastungspakets zügig das Gesetzgebungsverfahren des Bundestages durchlaufen, damit die Summe noch in diesem Jahr die Rentnerinnen und Rentner sowie alle weiteren Anspruchsberechtigten erreicht.

Die zweite Energiepreispauschale leistet einen echten Beitrag zur Finanzierung der wachsenden Lebenshaltungskosten von mehr als zwanzig Millionen Menschen und ist darüber hinaus sozial gerecht ausgestaltet: Sie wird nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen. Und wer beispielsweise Grundsicherungsleistungen bezieht, kann die Summe in vollem Umfang behalten. Sie ist zudem nicht pfändbar. Allerdings ist sie einkommensteuerpflichtig – je niedriger die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner.

Da Vorruhestandsgeld technisch ein Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ ist, besteht derzeit leider kein Anspruch auf die Energiekostenpauschale – zumindest sofern eine Berechtigung sich nicht aus einem anderen Verhältnis ergibt, vergleich hierzu   https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html Nr. 4.1.).

Damit haben Vorruheständlerinnen und Vorruheständler von den bisherigen Entlastungsmaßnahmen noch nicht profitiert. Die Bundesregierung prüft aber derzeit, inwieweit es möglich ist, Nachteile auch für diese Gruppen noch auszugleichen. Zu welchem Ergebnis diese Prüfung kommt und welche Konsequenzen die Regierung hieraus zieht, behält die grüne Bundestagsfraktion sehr genau im Blick. Auf dieser Grundlage werden wir darüber entscheiden, inwiefern wir uns für eine erneute Ausweitung der Hilfeleistungen einsetzen.

Beste Grüße nach Flensburg!
Konstantin v. Notz

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