Ist die Beauftragung externer Kanzleien notwendig?
Sehr geehrter Herr von Notz
auch Ihre Fraktion hatte bislang immer beklagt, dass Bundesministerien in Verwaltungsgerichtsverfahren externe Kanzleien für horrende Stundenhonorare beauftragen, u.a. in IFG-Verfahren. Nunmehr sind die Grünen an der Regierung beteiligt.
Hat sich aus Ihrer Sicht diese Praxis zwischenzeitlich gewandelt, insbesondere in den grün-gefühten Ministerien und wenn nein, wieso setzen Sie nicht ihre bisherige Forderung hier konsequent um und beseitigen die Einbeziehung externer Kanzleien.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage zu diesem wichtigen Thema und das in ihr zum Ausdruck kommende Interesse an meiner politischen Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut. Entschuldigen Sie bitte zugleich, dass ich erst heute, kurz vor der Weihnachtspause, dazu komme, Ihnen zu antworten. Mir war es wichtig, dies persönlich zu tun.
Sofern ein Bundesministerium Partei eines Verwaltungsgerichtsverfahrens wird, muss es prüfen, ob eine Vertretung durch die eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet werden kann oder inwiefern das Verfahren eine anwaltliche Vertretung erfordert. Eine Vertretung durch Anwältinnen und Anwälte kann für einen Prozess formal vorgeschrieben, aber auch erforderlich sein, wenn die rechtliche Materie die Beauftragung von Spezialistinnen oder Spezialisten nahelegt.
Die Vertretung des Ministeriums durch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nicht nur bei Weitem günstiger, sondern bietet darüber hinaus den Vorteil, dass Wissen und Kompetenzen innerhalb der Bundesverwaltung aufgebaut und gewahrt werden, die auch an anderer Stelle genutzt werden können. Bei Rechtsstreiten, die sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG-Bund) beziehen oder das Thema Open Data betreffen, ist zu berücksichtigen, dass die gesetzlichen Grundlagen darauf abzielen, staatliches Handeln transparenter, offener und nachvollziehbarer zu machen.
Um dem Anspruch nach einem modernen und transparenten Staat gerecht zu werden und die eignen Kenntnisse über Informationspflichten zu vertiefen, sollten sich die Behörden diesen Vorgängen nach meinem Dafürhalten aus den oben beschriebenen Gründen im Regelfall selbst annehmen und die anwaltliche Vertretung auf das notwendige Minimum beschränken. Hierfür würde ich mich als Parlamentarier jederzeit gegenüber den Ministerien der Exekutive aussprechen.
Ich werbe also aktiv für diese Haltung, bin als Mitglied des Bundestags aber nicht dazu befähigt, Entscheidungen für die Bundesministerien zu treffen. Aktuelle Daten dazu, in welchem Umfang die Bundesregierung Anwältinnen und Anwälten zur Vertretung in Prozessen mandatiert und wie sich diese Praktiken entwickelt haben, liegen mir nicht vor. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, Ihre Anfrage direkt an die entsprechenden Bundesministerien zu stellen.
Ansonsten setzen meine Fraktion und ich uns für ein Bundestransparenzgesetz ein, zu dem wir in der letzten Wahlperiode einen eigenen Vorschlag im Deutschen Bundestag vorgelegt haben und dessen Umsetzung wir innerhalb des Ampel-Bündnisses entschlossen vorantreiben, siehe exemplarisch https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/die-zeit-ist-reif-fuer-ein-bundestransparenzgesetz.
Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch!
Beste Grüße nach Düsseldorf!
Konstantin v. Notz