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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Richard G. •

In der BRD sind Kleinsolaranlagen nur mit Wechselstromstecker und bis 600 Watt zugelassen. Warum werden nicht auch solche mit Drehstromstecker und 3 x 600 Watt zugelassen?

Die Begrenzung von Wechselstromsteckeranlagen auf 600 W (lt. EU-Richtlinie und in Österreich 800 Watt) gewährleistet technisch, dass auch ohne Sicherungswechsel keine Stromader durch die zusätzlich in sie einspeisende Solarleistung überlastet werden kann. Mit einem Drehstromsteckeranschluss wären die Leitungen technisch genauso geschützt, wenn dann auf die drei Stromadern verteilt dreimal 600 oder 800 Watt eingespeist würden und zudem würde im eigenen Stromkreis einer Lastunsymetrie vorgebeugt.

Mit den bisher zugelassenen 600-Watt-Anlagen kann nur ein kleiner Teil des in einem Haushalt benötigten Stroms gewonnnen werden. Mit dreimal 600 oder gar 800 Watt könnten Privathaushalt ihren kompletten Stombedarf einfach und unbürokratisch selbst kompensieren und millionen Haushalte in der BRD verfügen bereits über Drehstromanschlussdosen an ihren Häusern.

Ich wäre dankbar, wenn Sie Ihre Antwort auf diese Frage konzentrieren könnten, ohne auf andere energiepolitische Themen abzuschweifen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. G.,

haben Sie auch besten Dank für diese Frage. Bitte entschuldigen Sie auch hier noch einmal, dass ich erst heute dazu komme, zu antworten. Auf die derzeitigen Bemühungen der Bundesregierung, allen voran des BMWK unter Robert Habeck, bestehende Barrieren abzubauen, um die Energiewende, gerade im Solarbereich, zu beschleunigen, hatten ich ja bereits in meiner ersten Antwort an Sie verwiesen. Gerne versuche ich auch auf Ihre andere Frage noch zu antworten. Kürzlich hat das BMWK nach umfassenden Konsultationen seine Photovoltaik-Strategie vorgelegt. Sie finden Sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/photovoltaik-stategie-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4.

Die Strategie enthält auch und gerade mit Blick auf Balkonkraftwerke eine ganze Reihe von Änderungen. So sollen u.a. die Meldepflicht für Stecker-Solaranlagen stark vereinfacht werden. Zudem sollen sich die Anlagen zukünftig auch über Schukostecker betreiben lassen. Darüber hinaus sollen Balkonkraftwerke in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden. Das hätte u.a. zur direkten Folge, dass eine Zustimmung der Vermieter nicht mehr nötig ist. Besitzer einer Wohnung wären nicht mehr auf die Zustimmung der übrigen Eigentümer in einem Haus angewiesen. Bei der Leistungsobergrenze soll eine Anpassung an den EU-Standard von 600 auf 800 Watt vorgenommen werden. Auch rückwärts drehenden Stromzähler sollen zumindest temporär erlaubt werden, nämlich so lang, bis der Netzbetreiber einen neuen Zähler installiert hat. Das bedeutet, dass ein Balkonkraftwerk zukünftig auch mit einem alten Zähler in Betrieb genommen werden kann, der Wechsel aber dennoch beantragt werden muss. All dies soll nun zeitnah in konkrete Gesetzgebung münden. Ein weiteres „Solarpaket“ ist ebenfalls bereits angekündigt. Zu meinem Bedauern haben mich bisher auf Ihre Frage nach der Zulassung von Anlagen mit Drehstromstecker noch keine Antworten erreicht, gerne hake ich hier aber nochmal nach.

Mit besten Grüßen

Konstantin v. Notz

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