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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jürgen S. •

Falls Sie Ihre Partei in der PKK vertreten, wie wollen Sie dann weitere illegale Rüstungsexporte Deutschlands in Konfliktregionen bei Weiterverkauf & Konfliktbeginn nach Vertragsabschluß verhindern?

Ist die PKK überhaupt zur Verhinderung illegaler Rüstungsexporte ermächtigt oder dient die PKK nur als Placebo für die Galerie (Valium für die Öffentlichkeit)? Werden illegale Handlungen des Staates im Zweifel nur zum Staatsgeheimnis erklärt, welches Sie wie alle bisherigen PKK-Mitglieder wahren würden, um ihre Pensionsansprüche nicht durch eine schwere Straftat zu gefährden?
Ist es wahr, dass die kurdische PKK in Deutschland nur dewegen verboten wurde, weil sich deren Selbstverbrennungen auf westdeutschen Autobahnen als einschränkende Belästigung der freien Fahrt für freie Bürger herausstellte, also mit Terror im aufgeklärten Sinn nie etwas zu tun hatte? Oder traut sich in Deutschland niemand mehr, das dem türkischen Dauerpräsidenten Erdogan mitzuteilen? Sollte die deutsche PKK das rechtswidrige Verbot der kurdischen PKK aufheben bzw. würden Sie sich dafür einsetzen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage(n) und Ihr Interesse an der Position der grünen Bundestagsfraktion zum Thema PKK, Türkei und Umgang mit Rüstungsexporten.

Gerade zum Thema Abrüstungspolitik haben wir immer wieder sehr umfassende Initiativen mit konkreten Vorschlägen in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Rüstungsexporte in Krisenregionen und an Staaten, die systematisch Menschenrechte verletzen, darf es laut Rüstungsexportrichtlinien der Bundesregierung nicht geben. Da sich die Bundesregierung nicht an ihre eigenen Richtlinien hält und der Export in Staaten außerhalb der EU und NATO inzwischen die Regel ist, fordern wir ein strenges Rüstungsexportkontrollgesetz.

Unter anderem setzen wir uns auch für eine Veränderung der Entscheidungskompetenzen ein: Zukünftig soll das Auswärtige Amt federführend bei Rüstungsexportentscheidungen sein. Eine abschließende Entscheidung muss von der gesamten Bundesregierung getroffen werden.

Hier finden Sie unseren am Anfang der Wahlperiode eingebrachten Vorschlag für ein Rüstungsexportkontrollgesetz, das Kriterien wie die Achtung der Menschenrechte gesetzlich verankert: https://dserver.bundestag.de/btd/19/018/1901849.pdf. Ihn ihm sehen wir unter anderem auch ein Klagerecht für Nichtregierungsorganisationen vor, um Rüstungsexporte auch aus menschenrechtlicher Perspektive überprüfen zu können.

Bezüglich Ihre weiteren, für mich ehrlich gesagt nicht immer verständlichen Aussagen und Unterstellungen erlaube ich mir, Sie auf die Positionen der Grünen Bundestagsfraktion zu den von Ihnen angesprochenen Themenblöcken zu verweisen.

Die Positionen der Grünen Bundestagsfraktion zum Thema Außenpolitik inkl. Türkeipolitik finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/internationale-politik.

Die Positionen der Grünen Bundestagsfraktion zu den Themen Sicherheit, Frieden, Abrüstung finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/sicherheitspolitik.

Die Positionen der Grünen Bundestagsfraktion zur Innenpolitik, also auch die Frage von Vereinsverboten, finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik.

Mit besten Grüßen nach Gera!
Konstantin v. Notz

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