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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
91 %
140 / 154 Fragen beantwortet
Frage von Blanca M. •

Datenschutz: Das Schutzen der persönliche Daten: wenn ich mein Impfpass, digitalisiert, überall lesen lasse: wo gehen meine Daten hin? Wer oder was kriegt alles meine Daten?

Wenn ich mich testen lasse, wo gehen meine Daten hin?
Warum gibt es nicht eine ausführliche Erklärung? Warum ist das nicht ein Thema die in unsere Gesellschaft, in den Medien, debattiert wird?
Wer kümmert sich darum, dass die entsprechende Gesetze unsere Recht auf Intimität geschtzt wird? Wie kann man dies gewährleisten auf der Arbeitsplatz mit eine 3G Regelung? Oder in den Schulen? Wer nimmt sich das zur Herzen, die Schüler vor Mobbing und Difamierung auf Grund seines Impfstatus zu schutzen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides freue ich mich sehr. Gerne versuche ich im Folgenden Ihre Fragen zu beantworten.

Der Daten- und Grundrechtsschutz ist mir, so lange ich Politik mache, ein echtes Herzensanliegen.

Auch nach nunmehr mehr als zwei Jahren stellt die Corona-Pandemie unser Land und die ganze Welt noch immer vor extrem große Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

Mit digitalen Tools alleine können wir der Pandemie nicht Einhalt gebieten – aber sie können ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung sein. Die zur Verfügung stehenden grundrechtswahrenden Maßnahmen und Instrumente müssen daher auch gezielt angewendet und eingesetzt werden.

Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen rund um die Bedeutung des Datenschutzes in Zeiten der Pandemie werden meines Erachtens - auch und gerade medial - durchaus sehr intensiv geführt.

Vor dem Hintergrund eigener Versäumnisse wurde in der Vergangenheit immer wieder – vor allem von konservativer Seite – versucht, denn Datenschutz als Sündenbock darzustellen. Bislang sind praktisch alle diesbezüglichen Versuche gescheitert.

Dies liegt auch daran, dass die Diskussion um den digitalen Impfnachweis sowohl von unserer Seite als auch durch die engagierte Zivilgesellschaft durchaus intensiv kritisch begleitet wurde und wird.

Bezüglich des digitalen Impfnachweises gilt es, die Vorgaben und Prüfprozesse für IT-Sicherheit im Gesundheitswesen stets auf höchstem Niveau zu garantieren. Hierzu gehört auch, bekannt werdende Sicherheitslücken möglichst unverzüglich zu beheben.

Es ist gut und wichtig, dass es europaweit Vorgaben beispielsweise für ein quelloffenes Zertifikat gibt, in denen auch klargestellt ist, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung gelten muss, dass es interoperabel und auf Dauer zum internationalen Impfausweis anschlussfähig sein muss.

Wichtig ist auch, dass der digitale Impfnachweis lediglich eine zusätzliche Möglichkeit ist, um Corona-Impfungen zu dokumentieren und nachzuweisen. Das heißt, die Nutzung ist für die Bürgerinnen und Bürger freiwillig und nicht verpflichtend.

Um einen Missbrauch zu verhindern, darf der digitale Impfnachweis nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern ausgestellt werden. Bei der Überprüfung dieser ist ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch vor Veränderungen geschützt.

Es ist grundsätzlich auch zu beachten, dass über die Vorlage des gelben Impfpasses auf Papier gegebenenfalls noch weitere Gesundheitsdaten, wie etwa andere Impfungen, preisgegeben werden, was hingegen beim digitalen Impfnachweis nicht der Fall ist. Auch können in der App gespeicherte Daten von der Nutzerin oder dem Nutzer selbstständig und vollständig gelöscht werden.

Weitere Erklärungen und Erläuterungen rund um den digitalen Impfnachweis erhalten Sie beispielsweise direkt auf den Seiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Ulrich Kelber:  https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/Allgemein/FAQ-Impfnachweis.html.

Zu den notwendigen Maßnahmen bei der Pandemiebekämpfung gehören neben den digitalen Tools beispielsweise auch 3G-Regelungen am Arbeitsplatz, eine Home Office-Pflicht sofern keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen, und 3G im Nah- und Fernverkehr, oder striktes Testen in Alten- und Pflegeheimen dazu.

Bezüglich der von Ihnen angesprochenen 3G-Regelung am Arbeitsplatz begrüße ich, dass es hierfür endlich eine gesetzliche Grundlage gibt. Die ehemalige Bunderegierung hat es jedoch, darauf haben meine Fraktionskollegen und ich, wie auch der BfDI, in den vergangenen Monaten immer wieder stark hingewiesen, fatalerweise verpasst, offenkundige datenschutzrechtliche Mängel zu beheben.

Die Kontrolle der 3G-Regelung hätte datenschutzfreundlicher umgesetzt werden können und müssen. Künftig sind daher auch mögliche weitergehende Schutzmaßnahmen für die Daten der betroffenen Beschäftigten, wie zum Beispiel Pseudonymisierungsmaßnahmen und eine Schweigepflicht der kontrollierenden Personen gegenüber dem Arbeitgeber, damit die Erkenntnisse nicht zweckwidrig genutzt werden können, in den Blick zu nehmen.

Fragen, wie die Ihren, bezüglich der möglichen sozialen Auswirkungen der Pandemie und der mit ihr verbundenen notwendigen Maßnahmen, wie etwa 3G-Regelungen, sind wichtig und müssen weiter durch den Gesetzgeber beraten werden.

Als Gesellschaft stehen wir vor der großen Herausforderung, die derzeitige Krise zu meistern und den sozialen Zusammenhalt zu bewahren. Zusammenhalt und Solidarität sind auch mit Blick auf die notwendige, weitere Eindämmung der Pandemie zentral. Denn dieser Pandemie werden wir nur gemeinsam als Gesellschaft Einhalt gebieten können.

Mit besten Grüßen nach Berlin!
Konstantin v. Notz

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