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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gernot M. •

Das BMI legt einen verfassungswidrigen Entwurf vor - sehen Sie Chancen, deutliche Verbesserungen im Innenausschuss vorzunehmen, damit kein falsches Signal an alle Bundesbeamte gesendet wird?

Wohnkosten werden anhand der Mietenstufe des WoGG ermittelt. Der Entwurf begründet das wie folgt: "Eine an den Wohnsitz des Alimentationsberechtigten anknüpfende Abstufung der Mindestalimentation ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar (vgl. BVerfG, ebd. [Rn. 61]). Daher stellt der Gesetzentwurf zur realitätsgerechten Ermittlung der Wohnkosten auf die unterschiedlichen Mietenstufen der WoGV, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger zugeordnet sind, ab" (vgl. S. 56).
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch solche Bemessungen als sachwidrig betrachtet und im direkten Vorfeld der Rn. 61 der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben: "Eine Übernahme der in den Existenzminimumberichten angewandten Methode kommt nicht in Betracht.“ Eine weitere Betrachtung des Gesetzentwurfs erübrigt sich von daher eigentlich bereits. Der Entwurf nimmt (leider) an zentraler Stelle eine evident sachwidrige Bemessung vor.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage und das in ihr zum Ausdruck kommende Interesse an meiner politischen Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut.

Meiner Fraktion und mir ist die amtsangemessene Besoldung aller Beamtinnen und Beamten ein besonders wichtiges Anliegen. Dafür werde ich mich im nun anstehenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren auch mit Nachdruck einsetzen.

Das Gesetzgebungsverfahren dient dazu, die Alimentation besser an die Lebensrealität der Beamtinnen und Beamten anzupassen. Bisher liegt nur ein Entwurf aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat vor und das parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen.

Grundsätzlich teilen alle Ampelfraktionen die Stoßrichtung der Bundesregierung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zügig umzusetzen. Wir werden darauf drängen, dass es eine Reform mit Augenmaß sein wird. Klar ist aber auch: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber sehr enge Vorgaben auferlegt. Diese Vorgaben müssen im anstehenden Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Nichtsdestotrotz könnten im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen folgen. Dabei wird von uns intensiv geprüft werden, ob die vom Ministerium dargestellten Berechnungen überzeugend sind und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen.

Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für eine Regelung ein, die eine amtsangemessene Besoldung sicherstellt und den rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen wird.

Beste Grüße nach Köln

Konstantin v. Notz

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