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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Fabian B. •

Frage an Konstantin von Notz von Fabian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,

der Deutsche Bundestag wird in Kürze über eine weitere Verschärfung des Waffenrechts unter dem Deckmantel der Umsetzung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie abstimmen.

Als aktiver Sportschütze (somit Bewahrer des Weltkulturerbes Schießsport in Deutschland), aktiver Jäger (somit freiwilliger Erfüllungsgehilfe öffentlicher Aufgaben auf eigene Kosten) sowie Sammler kulturhistorisch bedeutsamer Schusswaffen (mit ebenfalls hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand) möchten die 3.140 Waffenbesitzer (Stand 2017, unberücksichtigt ist die ca. 6-7%ige jährliche Steigerung, Quelle: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00400/drucksache-19-00474.pdf) in Ihrem Wahlkreis nebst ihren Familien, und natürlich auch mir, sicherlich wissen, wie Sie die Abstimmung Gedenken zu tätigen und vor allem mit welcher Begründung?

Mit der Bitte um eine zeitnahe Beantwortung verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing. (FH) F. B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie besten Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich gefreut. Lassen Sie mich zunächst klarstellen, dass es bei unseren Bemühungen, das Waffenrecht zu verschärfen, nicht darum geht, Jägern oder Sportschützen die Ausübung Ihres Sports zu erschweren. Das habe ich in mehreren Interviews in den letzten Tagen, Wochen und Monaten deutlich gemacht.

Zudem habe ich mich in der Vergangenheit wiederholt auch gegen waffenrechtliche Änderungen ausgesprochen, die keinen sicherheitspolitischen Mehrwert bringen, siehe bspw. folgenden Artikel auf den Seiten der Tagessschau: https://www.tagesschau.de/inland/waffen-3d-drucker-waffenrecht-101.html

Gleichzeitig halte ich andere Nachjustierungen im Waffenrecht für dringend geboten, beispielsweise die verbesserte Überprüfung im Vorfeld der Erteilung von Waffenscheinen. Wir wollen, dass Personen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen, keinen legalen Zugang zu Schusswaffen und Munition haben.

Die hohe Relevanz von Schusswaffen und die bekannte Affinität zu Schusswaffen in der rechten Szene machen Änderungen in diesem Bereich besonders dringend. Einschlägige Verurteilungen und gesicherte Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden müssen zuverlässig dazu führen, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis versagt wird.

Ich begrüße, dass auch CDU/CSU und SPD nun endlich die Notwendigkeit von Änderungen im Waffenrecht erkannt haben. Das angekündigte, dritte Waffenrechtsänderungsgesetz der Regierung löst viele Probleme jedoch absehbar nicht.

In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 20 bis 25 Menschen bei einem Tötungsdelikt innerhalb der Familie oder Partnerschaft durch eine Schusswaffe im legalen Besitz des Täters, wie Forscher der Max-Planck-Gesellschaft herausgefunden haben https://www.mpg.de/578606/pressemitteilung20090318 . Eine staatliche Statistik dazu gibt es nicht.

Wir haben im Bundestag einen umfassenden Antrag „Tödliche Gefahr durch Schusswaffen eindämmen http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/140/1914092.pdf “ eingebracht. Wir fordern darin, endlich ein detailliertes Monitoring einschließlich einer Opferstatistik für alle Tötungsdelikte einzuführen. Durch schärfere waffenrechtliche Regelungen wollen wir auch das Risiko für Taten im privaten Umfeld reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Konstantin v. Notz

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