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Konstantin von Notz
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Frage von Robert H. •

Frage an Konstantin von Notz von Robert H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr von Notz,

ich beziehe mich auf das Thema § 93 b BVerfGG, wonach das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung annehmen kann, ohne dies gegenüber dem Beschwerdeführer zu begründen. So geschieht es überwiegend auch in der Realität, was nicht anders als Intransparenz gegenüber dem Beschwerdeführer und der interessierten Öffentlichkeit ist.
Ihre dazu gegebenen Antworten auf diesem Portal vom 1.4.19, 5.4.19 sowie 15.4.19 gehen auf einige wichtige Fragen nicht ein bzw. werfen neue Fragen auf.
1) Warum sehen Sie im Falle der Veröffentlichung aller nicht angenommenen Verfassungsbeschwerden mit Begründung eine Schwächung des Bundesverfassungsgerichtes?
2) Welche „Leichen“ im Keller hat das Verfassungsbericht zu verbergen? Oder anders herum: wenn das Verfassungsgericht tatsächlich alle abgelehnten Verfassungsbeschwerden ordnungsgemäß bearbeitet haben sollte, warum sollte dann deren Veröffentlichung das Ansehen des Verfassungsgerichtes schwächen?
3) Können Sie nachvollziehen, dass Entscheidungen von Institutionen wie dem Verfassungsgericht, deren Zustandekommen überwiegend im Verborgenen bleiben, bei der aufgeklärten Bevölkerung zu Unverständnis und Misstrauen führen? Wie soll die Entfremdung zwischen Bürger und Staat überwunden werden, wenn Sie als Politiker die intransparente Entscheidungsfindung des Bundesverfassungsgerichtes fördern?
4) Ist es nicht ein Widerspruch an sich, dass Sie als Politiker auf dieser Internetplattform agieren? Transparenz bei abgeordnetenwatch versus intransparentes Bundesverfassungsgericht; wie passt das zusammen?

Grüße
R. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hübner,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage. Wie Sie zutreffend schreiben habe ich mich bereits mehrfach hierzu erklärt und bin dabei auch bereits auf die nun erneut von Ihnen nun erneut aufgeworfenen Fragen aufgeworfen. Daher habe ich meinen bisherigen Antworten nur so viel zuzufügen, dass ich überhaupt keine „Leichen“ im Keller des Verfassungsgerichts vermute und mich nicht an derartigen, ohne irgendwelche Belege vorgebrachten Verschwörungstheorien beteilige.

Mit erneuten, freundlichen Grüßen nach Vechta
Konstantin von Notz

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