Frage an Konstantin von Notz von Astrid S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr von Notz,
In einer Polizeinotiz der Münchener Polizei bei Twitter wurde angegeben, dass der Hitlergruss eines arabischen Migranten in der Statistik als rechte Straftat eingeht. Freunde sagten mir nun auch Hakenkreuzschmiereien ohne Täterermittlung gehen in die Statistik als rechte Straftaten ein, genauso wie Straftaten der grauen Wölfe. Stimmt das und ist eine Differenzierung daher nicht notwendig oder politisch nicht gewollt?
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Politisch motivierte Kriminalität (PMK) wird in der Praxis so erfasst, dass nur dann eine Zuordnung zu einer der Kategorien erfolgt, wenn der Täter oder die Täterin ermittelt werden kann, und sich aufgrund polizeilicher Erkenntnisse einem Phänomenbereich wie „rechts“ oder „links“ zuordnen lässt. Andernfalls wird die Tat unter „PMK-Sonstige/Nicht zuzuordnen“ eingeordnet. Eine pauschale Zuordnung aufgrund der Art oder des Ziels der Tat erfolgt nicht.
Unabhängig davon schließt ein Migrationshintergrund natürlich nicht aus, dass eine Person eine rechtsextremistische Einstellung entwickelt und entsprechende Taten begeht.
Mit freundlichen Grüßen nach Malente!
Konstantin v. Notz