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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Manuel N. •

Frage an Konstantin von Notz von Manuel N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,

selbst als Partei Mitglied bin ich schwer davon enttäuscht, dass auf Drängen der SPD den Parteien eine außerordentliche Erhöhung ihrer Finanzierung aus Steuermitteln erhalten sollen. Es gibt bei den Mitteln eine an die Inflation gekoppelte Erhöhung (§18 (2) PartG).

Wie stehen Sie zu dieser außerordentlichen Erhöhung?

In diesem Zusammenhang findet ich es interessant, dass die maximalen Zuwendungen an die Inflation geknüpft sind, die Steuerfreibeträge allerdings nicht.
Warum werden die Freibeträge nicht mit der Inflation erhöht?

Beste Grüße

M. N.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr N.,

haben Sie besten Dank für Ihre Fragen und das Interesse an meiner politischen Arbeit. Bitte entschuldigen Sie, dass die Antwort etwas Zeit in Anspruch genommen hat. Mir war es wichtig, Ihnen persönlich zu antworten.

Zu Ihrer Frage Nr. 1: Wie stehen Sie zu dieser außerordentlichen Erhöhung?

Die Gesetzesänderung läuft dem Ziel, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die demokratischen Parteien zu stärken, zuwider. Gerade um den Parteien zu ermöglichen, ihrem demokratischen Auftrag nachzukommen, hat das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen an die Begründung einer Erhöhung der absoluten Obergrenze für die Parteienfinanzierung gestellt, denen der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen nicht gerecht wird.

Unsere Kritik an dem Vorgehen der Großen Koalition haben wir wiederholt in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht und letztendlich unsere Zustimmung als grüne Bundestagsfraktion auch verweigert.

Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Parteien zu stärken, sind stattdessen Regelungen zur Verbesserung der Transparenz der Parteienfinanzierung und zur Verhinderung eines übermäßigen Einflusses wirtschaftlicher Interessengruppen auch weiterhin dringend notwendig.
Mehr Transparenz ist unter anderem auch bei Spenden an Parteien von Nöten, damit Bürgerinnen und Bürger erkennen können, ob eine Einflussnahme auf politische Entscheidungen erfolgt. Für all diese Maßnahmen machen wir uns im Parlament seit Jahren stark.

Überfällig ist unter anderem auch weiterhin eine Regelung des Sponsoring – definiert als Zuwendung von Geld oder geldwerten Vorteilen zur Förderung einer Partei, mit denen die Zuwendenden als Gegenleistung eine Förderung eigener Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit erlangen wollen. Eine solche Regelung verhindert eine Umgehung der Spendenannahmeverbote.

Zu Ihrer Frage Nr. 2: Warum werden die Freibeträge nicht mit der Inflation erhöht?

Es hat in den letzten Jahrzehnten mehrere Anpassungsgesetze – durch Schwarz-Gelb und Schwarz-Rot – gegeben. Der Effekt der kalten Progression ist bei der derzeit niedrigen Inflationsrate so gering, dass es den Profitierenden anscheinend gar nicht aufgefallen ist.

Das eigentliche Problem ist gegenwärtig jedoch nicht die „kalte Progression“, sondern der Tarifverlauf und der Anstieg der indirekten Steuern insgesamt, sodass in Deutschland gerade die unteren bis mittleren Einkommen zu viele Steuern und Abgaben tragen und die Besserverdienenden zu wenige. Von einer Anpassung der Kalten Progression profitieren hauptsächlich die Besserverdienenden. Durch die letzten Anpassung wurde (nach Durchschnittslöhnen) die Krankenschwester um 98€, der Chefarzt jedoch um 430 € entlastet.

Klar ist, dass wir Entlastung brauchen. Als Grüne Bundestagsfraktion schlagen wir dafür jedoch sehr viel gezieltere Maßnahmen vor, Maßnahmen, die fair sind und tatsächlich diejenigen erreichen, die es wirklich brauchen. Wir fordern die Erhöhung des Grundfreibetrags, der Geringverdienenden und hohen Einkommen gleichermaßen eine Entlastung verschafft. Die regelmäßige Anhebung des Grundfreibetrags ist unseres Erachtens ausreichend, um den Gesamteffekt der kalten Progression auszugleichen.

Mit besten Grüßen nach Köln!
Ihr Konstantin v. Notz

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