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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dr. Claus G. •

Frage an Konstantin von Notz von Dr. Claus G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen Sie zu Erstellung eines Lobby-Registers? Ich möchte wissen, wer im Bundestag von wem Gelder mit dem Ziel erhält, bestimmte Interessen zu vertraten. Ich möchte wissen, wer die 6000 Lobbyisten in Berlin sind und für wen sie arbeiten. Verstehen Sie mich nicht falsch: Lobbyismus ist ein legales Instrument der Demokratie, aber es muss bekannt sein, wer für wen aktiv ist, im Bundestag und außerhalb.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gosser,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten, in ihre Institutionen und Entscheidungsprozesse. Mit großer Sorge sehen wir GRÜNE, dass dieses Vertrauen in Deutschland und Europa geringer wird. Wir wollen deshalb die Demokratie stärken – auch indem wir für mehr Transparenz und bessere Beteiligung sorgen. Das Parlament ist für uns als zentrale Vertretung der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands die Herzkammer unserer Demokratie.

Doch wir haben gesehen: In Zeiten einer erdrückenden Mehrheit einer Großen Koalition sind die Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle und Mitwirkung empfindlich eingeschränkt. Deshalb wollen wir sie ausbauen. Die Arbeit des Bundestages muss transparenter werden, die Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen. Um den Einfluss von Lobbyistinnen und Lobbyisten und Interessengruppen offenzulegen, wollen wir ein verpflichtendes öffentliches Lobbyregister einrichten. Um Lobbyeinflüsse im Entstehungsprozess von Gesetzen transparent zu machen, sollen Abgeordnete zum einen mindestens zeitgleich mit Verbänden Diskussions-, Referent*innen- und Kabinettsentwürfe erhalten und zeitgleich mit den Ministerien beziehungsweise der Bundesregierung die Eingaben der Verbände. Zum anderen wollen wir zu diesem Zweck einen „legislativen Fußabdruck“ einführen. Wenn Lobbyistinnen und Lobbyisten an Gesetzestexten mitwirken, muss das als Quellennachweis kenntlich gemacht werden.

Ich hoffe, Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin von Notz

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