Frage an Konstantin von Notz von Marc H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr von Notz,
für die Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses am 11.9.2014 wurde der ehemalige Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche als Gast geladen, nicht jedoch als Zeuge. Wäre er als Zeuge geladen worden, hätte der Ausschuss die Möglichkeit gehabt Fritsche unter Eid zu stellen. Falschaussagen seinerseits wären dann eine Straftat.
Der Presse entnehme ich, dass die Ladung Fritsches als bloßen Gast das Ergebnis einer Abstimmung unter den Ausschussmitgliedern war. Wie haben Sie persönlich damals abgestimmt?
Mit freundlichen Grüßen,
Marc Hauptmann
Sehr geehrter Herr Hauptmann,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage vom 11.09.2014 zur Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Überwachungs- und Geheimdienst, die ich im Folgenden als Obmann meiner Fraktion sehr gerne beantworte.
Die Einladung von Herrn Fritsche in die Beratungssitzung des Untersuchungsausschusses am 11.9.2014 erfolgte in seiner aktuellen Funktion als Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes. Er zeichnet derzeit zusätzlich verantwortlich als sogenannter „Single Point of Contact“, d.h. als alleiniger Ansprechpartner der Bundesregierung für die Beziehungen zu ausländischen Geheimdiensten. In dieser Funktion hat er im August dieses Jahres Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen und Geheimdienste der sogenannten „5-Eyes-Staaten“, u.a. über die Freigabe von Unterlagen an den Untersuchungsausschuss, geführt. Mit dem Ausschuss wurde daraufhin vereinbart, dass Herr Fritsche nach seiner Rückkehr über die Ergebnisse seiner Reise im Ausschuss berichten soll und er dabei auch Stellung zu den Vorwürfen unverhältnismäßiger Schwärzungen zu nehmen hat.
Alle Fraktionen sind sich unabhängig davon einig, dass Herr Fritsche zusätzlich als Zeuge zu erscheinen hat, um zu den Fragen des Untersuchungsauftrags unter Wahrheitspflicht auszusagen. Eine entsprechende Zeugenladung von Herrn Fritsche und zahlreichen weiteren Zeugen hat der Ausschuss bereits im Mai einstimmig beschlossen.
Auch die Grüne Bundestagsfraktion hat sich in der Vergangenheit für ein solches Gespräch mit Herrn Fritsche über die aus unserer Sicht unverhältnismäßigen Schwärzungen und Herausnahmen aus den Akten eiungesetzt. Zu seinen Versuchen seit Sommer letzten Jahres, Informationen über den Überwachungsskandal bei den 5-Eyes-Staaten zu erhalten, wollten wir Herrn Fritsche auch jetzt schon als Zeuge vernehmen. Unser Wunsch war es, in der ersten Sitzung nach der Sommerpause mit öffentlichen Zeugenvernehmungen starten zu können. Dafür fand sich in den vorbereitenden Gesprächen mit der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD aber leider keine Mehrheit.
Weitere Hintergründe über die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses finden Sie auf www.gruene-bundestag.de oder unserem innen- und netzpolitischem Blog www.gruen-digital.de. Dort finden Sie in Kürze auch Informationen über die kommende Sitzung an diesem Donnerstag.
Herzlichen Dank für Ihre Frage und beste Grüße nach Hannover!
Ihr Konstantin Notz