Frage an Konstantin von Notz von Jan S. bezüglich Recht
Brauchen wir nach dem Fall Mollat in Bayern eine Reform des Maßregelvollzugs, damit niemand jahrelang unschuldig inhaftiert wird. Wie können die Rechte der Insassen gestärkt werden?
Sehr geehrter Herr Stephan,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne im Namen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantworte und Ihr Interesse an diesem rechtspolitischen Thema.
Der Schicksal des Herrn Mollath ließ ja weithin den Eindruck entstehen, dass es jedenfalls in dessen persönlichen Fall zu Unregelmäßigkeiten bei der Anordnung und Durchführung des Maßregelvollzugs in Verantwortung der bayrischen Justiz kam. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dies - über den Einzelfall hinaus - Anlass zu Neuregelungen des Maßregelvollzugs gibt, darüber ist die Meinungsbildung in meiner Fraktion noch nicht vollständig abgeschlossen.
Der Fall Gustl Mollath könnte u.a. Anlass zu der Diskussion geben, ob die Bestellung von Gutachtern, Anforderungen an deren Eignung sowie der Ausschluss richterlicher Einflussnahmen bei der Gutachtenerstellung genauer geregelt werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen nach Hamburg
Ihr Konstantin v. Notz