Was werden Sie tun, um Qualzuchten zu verhindern?
Sehr geehrte Frau O.,
als FDP-Bundestagsfraktion haben wir vor mehr als drei Jahren im Koalitionsvertrag vereinbart, das Tierschutzgesetz neu zu regeln und den Begriff der Qualzucht zu konkretisieren. Das Gesetzgebungsverfahren war auf gutem Weg. Mit der Beendigung der Koalition hat Olaf Scholz letztlich auch die Verabschiedung des Tierschutzgesetz verhindert.
Ziel der Gesetzesnovelle waren entsprechende Änderungen im Qualzuchtparagraphen 11 b. Die FDP begrüßte diesen Gesetzesvorstoß, anhand von bestimmten Qualzuchtmerkmalen den Begriff „Qualzucht“ rechtssicher und eindeutig zu fassen. Die Rechtslage ist derzeit unklar, denn ein einzelner Amtsveterinär entscheidet in Ermangelung konkreter Vorgaben weitgehend nach eigenem Ermessen, ob Qualzucht vorliegt oder nicht. Durch die subjektive Einschätzung der Veterinäre gibt es in Deutschland keine einheitlichen Entscheidungen.
Deshalb haben wir Liberale bei den Verhandlungen zum Tierschutzgesetz eine klare Definition der Qualzucht gefordert, um einen weitgehend einheitlichen behördlichen Vollzug in ganz Deutschland zu ermöglichen. Wir wollten, dass die im Gesetzentwurf genannten Qualzuchtmerkmale anhand wissenschaftlicher Daten präzise identifiziert und benannt werden. Die im Gesetzentwurf genannten Symptome waren allerdings zu unspezifisch und dadurch nicht sachgerecht sind. Deshalb haben wir als FDP in den Verhandlungen eine Präzisierung der Qualzuchtmerkmale auf wissenschaftlicher Basis gefordert. Unsere Idee war, dass die fachliche Expertise und Präzisierung durch das Friedrich-Löffler-Institut, eine dem BMEL nachgeordnete Bundesbehörde, vorgenommen wird. Diese Ergebnisse hätte man dann auf dem Verordnungsweg in der AVV verankert. Diese Lösung ist praktikabel, wissenschaftlich fundiert und kostengünstig, weil auf bereits bestehende Strukturen aufgesattelt wird.
Die Weiterzucht für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen sollte dann nur mit Erlaubnisvorbehalt der Behörde und einem Zuchtkonzept genehmigt werden - einzeln für jedes Qualzuchtmerkmal.
Aufgrund des Koalitionsbruchs können diese sehr guten Ansätze zur Präzisierung von Qualzucht und zur Weiterzucht sowie das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen nun nicht mehr im Tierschutzgesetz verabschiedet werden. Um nachhaltige Verbesserungen im Bereich Qualzucht zu verankern, muss die nächste Bundesregierung einen erneuten Anlauf starten, um das Tierschutzgesetz entsprechend zu novellieren.
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Stockmeier