Warum werden Langzeittransporte von Tieren und auch die Anbindehaltung von Rindern nicht verboten?
Das Tierschutzgesetz, was verabschiedet werden soll, ist viel zu lasch und lässt auch viele Hintertüren offen.
Sehr geehrte Frau B.
vielen Dank für Ihre Frage und für Ihr Engagement. Ein schonender und tierfreundlicher Umgang mit Rindern und anderen Nutztieren ist ein wichtiges Anliegen und ethisch geboten.
Rechtlich und politisch betrachtet werden (insbesondere grenzüberschreitende) Langzeittransporte als Thema des EU-Binnenmarktes europäisch gedacht und deshalb auf europäischer Ebene geregelt, namentlich in der EU-Transportverordnung. Das hat den Zweck, dass für alle Langzeittransporte europaweit die gleichen Standards gelten sollen, ohne das davon abgewichen werden kann. Da das Thema europäisch geregelt wird, hat der Bundestag als nationaler Gesetzgeber keine Gestaltungsmöglichkeiten für eigene Tierschutzregeln, außer sie ergeben sich aus europäischem Recht. Hinzu kommt, dass solche Regeln auf Langzeittransporten im Ausland ohnehin nicht durch deutsche Behörden kontrolliert werden könnten. Deshalb wird diese Frage auch in der aktuellen deutschen Tierschutznovelle nicht aufgegriffen.
Weil das Thema aber ohne Zweifel wichtig ist, versuchen wir als FDP-Bundestagfraktion über alternative Wege Einfluss auf die Bedingungen für Tiertransporte in Drittländer zu nehmen, indem wir uns beispielsweise auf EU-Ebene für bessere Regelungen für Tiertransporte und einen Ausbau des Datenbanksystems TRACES einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Stockmeier