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Klaus Wiener
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Frage von Christian W. •

Sie waren für die private Versicherungsindustrie in führender Stellung tätig. Macht Sie diese Tätigkeit nicht als Lobbyist für diesen Wirtschaftszweig verdächtig?

Der Eindruck, dass sich immer weniger unabhängige Bürger und immer mehr Lobbyisten den Weg in die demokratischen Institutionen bahnen erhärtet sich immer mehr. Anstelle eines Bürgervotums werden dann möglicher Gesetze verhindert, besteht das Risiko hier? Ein Beispiel wäre die Verwaltung des Kapitals von Versicherungsnehmern deren Lebensversicherung nicht an Nachkommen ausgezahlt werden kann (u.a. ehemalige KZ-Häftlinge). Hier wäre die Auszahlung der Versicherungswirtschaft an Gerichte per Gesetz möglich? Stattdessen sind diese Gelder in das Eigenkapital der Versicherungen übergegangen. Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich verfüge über 23 Jahre Berufserfahrung in der Privatwirtschaft. Alle diese Positionen habe ich als Volkswirt bekleidet, davon 18 Jahre als Chefvolkswirt. Durchgängig war ich in diesen Positionen mit der Analyse von Volkswirtschaften weltweit und den Finanzmärkten betraut. Nach dieser Zeit war ich gut fünf Jahre als Geschäftsführer und Chefvolkswirt bei einem großen Verband tätig. Auch hier trug ich die Verantwortung für die Bereiche Volkswirtschaft und Kapitalanlage. Ich war also vor allem auf der Aktivseite des Geschäfts tätig.

Interessensvertretung hat aus meiner Sicht eine wichtige Funktion. Denn hier findet sich erhebliche Kompetenz für das Geschäftsmodell einer Branche. Dieses Wissen kann Politikern helfen, oftmals komplexe Zusammenhänge zu durchdringen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Niedrigzinsphase und die darauf aufbauende Zinszusatzreserve zum Schutz der Versicherungsnehmer mit Altverträgen. Wichtig ist für Abgeordnete nur, nicht ausschließlich einer Quelle zu vertrauen. Neben dem Gespräch mit Vertretern einer Branche ist es ebenso wichtig, sich in der Sache mit der Wissenschaft oder der Aufsicht auszutauschen und so zu einem Gesamtbild zu kommen. Seien Sie versichert: Dies ist mein Anspruch, dieses Prinzip lebe ich als Abgeordneter.

Hinsichtlich Ihrer Frage zu den Nachkommen von Lebensversicherten, so ist ja das Wesen einer Lebensversicherung, dass die Versicherungssumme an die begünstigten Nachkommen ausgezahlt wird.

Was die Entschädigung von NS-Opfern angeht, so möchte ich auf das im Jahr 2000 unterzeichnete Abkommen zwischen Deutschland und den USA verweisen. Im Rahmen dieses Abkommens wurde die Stiftung “Erinnerung, Verantwortung und Zukunft” (EVZ) gegründet, die mit 5,1 Milliarden Euro ausgestattet wurde. Die deutsche Versicherungswirtschaft beteiligte sich daran mit über 281 Millionen Euro. Der Hauptzweck der Stiftung war die Entschädigung von Zwangsarbeitern des NS-Regimes sowie die Regulierung offener Versicherungsansprüche jüdischer Opfer. Zusätzlich kooperierten die deutschen Versicherer mit der International Commission on Holocaust Era Insurance Claims (ICHEIC), um weltweit Ansprüche auf nicht ausgezahlte Versicherungspolicen zu identifizieren und zu entschädigen. Dieses Verfahren wurde 2007 abgeschlossen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Wiener MdB

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