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Klaus Wiener
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Frage von Wolfgang Z. •

Die Union will die energetische Sanierung fördern, indem Erben die Sanierungskosten von der Erbschaftssteuer abziehen können. Die Erbschaftssteuer steht ganz den Bundesländern zu.

Sehr geehrter Herr Dr. Wiener,
wie will ein Bundes-Finanzminister der Union die Länder dafür begeistern, auf Teile der Erbschaftssteuer zu verzichten? Die meisten vererbten Immobilien liegen unter dem Steuerfreibetrag von 600.000 Euro. Was haben solche Erben von Ihrem Vorschlag?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich halte das kleinteilige Heizungsgesetz der Ampel-Regierung für falsch. Dennoch brauchen wir technologieoffene und emissionsarme Wärmelösungen, um die gesteckten Ziele der Klimaneutralität zu erreichen. Die Abzugsfähigkeit der Kosten für die Wärmesanierung von Häusern bei der Erbschaftssteuer ist daher ein richtiger Ansatz, um mit Anreizen anstatt Zwängen den Klimaschutz im Gebäudesektor voranzutreiben. 

Aktuell gibt es im Bundeshaushalt einen großen Ausgabeposten für Subventionen, die in den letzten drei Jahren stark zugenommen haben, darunter auch viele Förderprogramme für den Gebäudesektor. Aus meiner Sicht müssen wir unsere öffentlichen Ausgaben grundsätzlich neu priorisieren, indem wir stärker auf investive statt konsumtiver Ausgaben setzen. So lassen sich auch wieder Vorhaben finanzieren, die steuerliche Anreize setzen (siehe energetische Sanierung und Erbschaftssteuer).

Mit besten Grüßen

Dr. Klaus Wiener MdB

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