Halten Sie die Kernpunkte des Entwurfes für das Zustrombegrenzungsgesetz für verfassungs- und europarechtlich tragfähig?

Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Gesetzentwurf besteht im Wesentlichen aus drei Teilen. Erstens soll das Wort „Begrenzung“ neben dem Wort „Steuerung“ wieder in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden. Dieses Wort befand sich bereits im Gesetz und wurde 2023 auf Drück der Grünen gestrichen. Zweitens soll der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige ausgesetzt werden. Eine solche Aussetzung des Familiennachzugs gab es bereits zwischen 2016 und 2018. Und drittens sollen der Bundespolizei bei Abschiebungen und Zurückweisungen mehr Kompetenzen zugeteilt werden.
Da die wesentlichen Forderungen entweder bereits geltendes Recht waren (vgl. erstens und zweitens) bzw. dafür sorgen, dass Abschiebungen und Zurückweisungen effizienter (vgl. drittens) ablaufen, halte ich die Kernpunkte des Zustrombegrenzungsgesetzes verfassungs- sowie europarechtlich für tragfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Wiener MdB