
(...) Künftig werden die Verkehrsdaten, so wie bisher, auschließlich bei den TK-Unternehmen gespeichert. Nur wenn ein konkreter Verdacht auf eine nicht unerhebliche Straftat aufgrund konkreter Tatsachen vorliegt und ein Richter dies gestattet, darf auf diese Daten seitens staatlicher Behörden zugegriffen werden. Dies war auch bisher schon so, ist von uns jedoch nochmals eingeschränkt worden! (...)