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Frage von Jens T. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Jens T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Glauben Sie wirklich, daß die Daten der Vorratsdatenspeicherung bei den Providern sicher sind?
Haben Sie keine Bedenken einen solchen Datenbestand in private Hand zu geben?
Welche Maßnahmen sind Vorgesehen um diese Daten zu schützen?
Welche Sanktionen drohen bei Weitergabe und Verkauf dieser Daten?
Sind Ihnen Beispiele vom Mißbrauch solcher Datenbestände bzw. auch von technischen Abhöhrschnittstellen bekannt?
Ist Ihnen klar, daß in vielen Fällen die Verbindungsdaten ausreichen um auf den Inhalt zu schließen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thiele,

Telekommunikationsverbindungsdaten sind personenbezogene und deshalb sehr sensible Daten, die mit der entsprechenden Vorsicht behandelt werden müssen. Als Berichterstatter zur Vorratsdatenspeicherung habe ich mich mit den Fragen, die Sie nun aufwerfen, ebenfalls auseinandergesetzt.

1. Ja, ich glaube, dass die Daten bei den Providern und den Anbietern der Telekommunikationsbranche gut aufgehoben sind. Bereits heute speichern Telekommunikationsdienstleister Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken. Mir ist nicht bekannt, dass diese Unternehmen die Daten in der Vergangenheit missbräuchlich verwendet hätten. Bei den Beratungen zu dem Gesetzentwurf war regelmäßig der Bundesdatenschutzbeauftragte dabei, der seine Aufgabe bekanntermaßen sehr ernst nimmt. Auch er hat keine Missbrauchsbedenken geäußert. Ich denke, dass man sich in diesem Zusammenhang auch vergegenwärtigen muss, dass die Daten automatisch, d.h. ohne Kenntnisnahme gespeichert werden. Aus der gespeicherten Datenmenge gezielt einzelne Verbindungsdaten herauszusuchen, geschieht nicht im Handumdrehen, sondern kostet Zeit und Arbeitskraft. Es ist also alles andere als leicht, mit den Daten „das große Geschäft zu machen“.

2. Die missbräuchliche Verwendung der Daten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro geahndet werden. Außerdem sind die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, über die Auskunftserteilung Stillschweigen zu wahren. Ein Verstoß gegen dieses Gebot wird mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet. Ich halte diese Regelungen für angemessen, um einem Missbrauch vorzubeugen und die Daten hiervor zu schützen.

3. Die Tatsache, dass die Daten bei Privaten und nicht bei hoheitlichen Behörden gespeichert werden, ist meiner Meinung nach mit Blick auf einen möglichen Missbrauch nicht anders zu bewerten. Denn realistisch betrachtet ist auch der Staat kein Garant dafür, dass Daten nicht missbraucht werden.
Nichts desto trotz habe ich mir die Frage gestellt, ob diese Datensammlung zum Zwecke der Strafverfolgung überhaupt gerechtfertigt ist. Denn bereits die Speicherung der Daten bedeutet einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Letztlich kommt man aber nicht umhin festzustellen, dass sich die Verkehrsdaten gerade im Bereich der organisierten Kriminalität und im Kampf gegen den internationalen Terrorismus als wichtiges Ermittlungsmittel erwiesen haben. So konnten die Anschläge auf den Madrider Bahnhof Atocha im März 2004 nur mit Hilfe der Verkehrsdaten so rasch aufgeklärt werden. Auch das Max Planck Institut hat kürzlich die Bedeutung der Verkehrsdaten für die Strafverfolgung untersucht und kam dabei zu dem Ergebnis, dass sie oft den einzig sinnvollen Ansatz für Ermittlungen bieten.

4. Mir ist bewusst, dass man die Telekommunikationsverbindungsdaten Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten und mitunter auch auf Inhalte zulassen. Genau aus diesem Grund, muss man diese Daten ja so sensibel behandeln. Vor dem Hintergrund, dass ihre Speicherung anonym erfolgt und unter Hinweis auf die Notwendigkeit dieser Daten für eine wirksame Strafverfolgung (siehe Punkt 3) halte ich ihre Speicherung dennoch für gerechtfertigt.

Der Bundestag hat die Vorratsdatenspeicherung vergangenen Freitag beschlossen. Gerade mit Blick auf die grundrechtliche Bedeutung der Telekommunikationsverbindungsdaten möchte ich abschließend noch einmal betonen, dass das Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung eine jährliche Evaluationspflicht über die (erfolgreiche) Verwendung der Verkehrsdaten durch die Strafverfolgungsbehörden vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB