Frage an Klaus Uwe Benneter von Michael W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wellmann,
durch die Gesundheitsreform sind bislang nicht krankenversicherte Selbständige die vormals und zuletzt einer Gesetzlichen Krankenkasse angehörten zwangsweise wieder Mitglied ihrer vormaligen Gesetzlichen Krankenversicherung geworden. Bemessungsgrundlage für den Beitrag sind neben den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit auch sämtliche weiteren Einkünfte, wie beispielsweise aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung. Bei Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit wird hingegen nur das Arbeitseinkommen für die Berechnung des Beitrages herangezogen. Wer also als Nichtselbständiger Kapitaleinkünfte hat, braucht für diese keinen Krankenkassenbeitrag zu entrichten, während ein Selbständiger dies muß - also unterschiedliche Beitragssätze bei gleichem Einkommen. Wer beispielsweise aus selbständiger Tätigkeit ein Einkommen von 2000 € monatlich hat und außerdem noch Kapitaleinkünfte von 800 € , wird bei der GKV einen Beitrag für 2800 € Einkommen zahlen. Wer aber dasselbe Einkommen von 1800 € aus nichtselbständiger Tätigkeit hat
und außerdem Kapitaleinkünfte von 800 € oder sogar mehr, muß nur für 1800 € einen Krankenkassenbeitrag bezahlen.
Stellt dies nicht eine eklatante Ungerechtigkeit dar und verstößt dies nicht eventuell sogar gegen das grundgesetzliche Gleichheitsprinzip?
Sehr geehrter Herr Wilde,
zunächst einmal muss gesagt werden, dass von der Regelung, die Sie ansprechen, nicht nur Selbstständige betroffen sind. Alle freiwillig Versicherten sind davon betroffen. Denn laut §240 Absatz 1 SGB V können die Krankenkassen selbst regeln, ob auch Einkommen der Versicherten, das nicht aus Erwerbsarbeit kommt, für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages hinzugezogen wird. Diese Regelung bestand im Übrigen schon länger und ist keine Neuregelung der aktuellen Gesundheitsreform.
Die Ungleichbehandlung von freiwilligen und nicht-freiwillig gesetzlich Versicherten wollen wir als SPD aufheben, indem wir eine allgemeine Versicherungspflicht einführen und dabei bei der Berechnung des Beitrags alle Einkommensarten berücksichtigen. Dadurch würde nicht nur die Ungleichbehandlung (die Sie kritisieren) behoben, sondern auch die Einnahmebasis der GKV verbreitert (um dann die Beiträge senken zu können). So sieht es das SPD-Modell der Bürgerversicherung vor, dessen Umsetzung in der momentanen Koalition trotz des Drucks seitens der SPD, leider nicht durchgesetzt werden konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB