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Antwort von Klaus-Peter Flosbach
CDU
• 04.12.2014

(...) Eine Klage wie die von Vattenfall wäre demnach nach CETA nicht möglich. Im Übrigen zeigt gerade die Causa Vattenfall (deren Erfolgsaussichten im Übrigen völlig offen sind), dass es bereits heute fürbereits heute für Unternehmen möglich isttaat zu verklagen, denn die Klage läuft auf der Grundlage eines vorhandenen Investitionsschutzabkommens, der Energiecharta. Dieses Beispiel zeigt aber auch, dass klarere Regeln zum Schutz von Investitionen im Rahmen von CETA und TTIP gerade hilfreich und notwendig sein können, um neue und bessere Standards für Schiedsverfahren zu definieren. (...)

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CDU
• 08.04.2014

(...) Zunächst zum Hintergrund: Nach dem sogenannten „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf Honig, der gentechnisch veränderten Pollen enthält, nur in den Verkehr gebracht werden, wenn für diesen Pollen eine Zulassung nach dem EU-Gentechnikrecht als Lebensmittel vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt gingen die EU-Kommission und die nationalen Verwaltungsbehörden davon aus, dass der gentechnisch veränderte Pollen keine Lebensmittelzulassung braucht. (...)

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