Frage an Klaus-Peter Flosbach von Josef T.
Sehr geehrter Herr Flosbach,
der Bundestag berät derzeit über die geplanten wasser-, naturschutz- und bergrechtlichen Gesetzesänderungen zur Regelung des Einsatzes der Fracking-Technik in Deutschland. Das könnte Fracking auch in NRW ermöglichen, wo erhebliche Potenziale an unkonventionellem Erdgas vermutet werden. Daher habe ich einige Fragen zum gegenwärtigen Gesetzgebungsprozess:
1) Angesichts des Klimawandels und der Energiewende scheint es angemessen, keine neuen Lagerstätten fossiler Rohstoffe zu erschließen. Setzen Sie sich vor diesem Hintergrund für ein Verbot der Fracking-Technik in Deutschland ein?
2) Laut Gesetz soll das Urteil der Expertenkommission für die Verwaltung nicht bindend sein. Es ist allerdings zu befürchten, dass sich das in der Praxis nicht durchsetzen lässt und demokratisch legitimierte Verwaltung de facto entmachtet wird. Halten Sie die Einführung der Expertenkommission vor diesem Hintergrund für vertretbar?
3) Stellt die geplante 3000-Meter-Grenze angesichts geowissenschaftlicher Erkenntnisse und Annahmen eine sinnvolle Regelung zum Schutz von Umwelt, Grundwasser und Gesundheit dar?
4) Nach herrschender Meinung zählt Sandstein als Tight Gas-Lagerstätte auch zu den sogenannten unkonventionellen Lagerstätten. Sollte das Fracking-Verbot (oberhalb von 3000 Metern Tiefe) daher nicht auch für Tight Gas gelten? Wenn nein, warum nicht?
5) Soll Lagerstättenwasser bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas verpresst werden und wenn ja unter welchen Rahmenbedingungen?
Mit freundlichen Grüßen