Daher lehnt das StMGP das Vorhaben der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis aus Gründen des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes, der Suchtprävention sowie rechtlichen Gründen schon lange entschieden ab.
In gesundheitspolitischer Hinsicht gehören die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs von Erwachsenen mit Alkohol sowie insbesondere der Einsatz für Konsumverzicht bei Kindern und Jugendlichen, die Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher sowie die Eindämmung des Rauschtrinkens bei jungen Altersgruppen schon lange zu den erklärten Zielen der Staatsregierung.
So erfolgt seit 2013 durch die Bayerische Staatsregierung eine 1:1-Übertragung der Tarifabschlüsse der Länder auf die Besoldung.
Verantwortungsvolle Gesundheitspolitik sollte die Menschen schützen und auf Prävention setzen, anstatt einen nachweislich gesundheitsschädlichen Stoff gefährlich zu verharmlosen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
So erfolgt seit 2013 durch die Bayerische Staatsregierung eine 1:1-Übertragung der Tarifabschlüsse der Länder auf die Besoldung. Auch das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November 2021 wurde 1:1 auf die Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen.