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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Stephan P. •

Hallo Herr Holetscheck, Alkohol ist ein stark süchtig machendes und tödliches Nervengift . Wieso dürfen Jugendliche in Deutschland ab 16 Jahren dieses Gift erwerben und konsumieren?

Die Union kämpft gegen das CannG der Ampel Regierung mit der Begründung, dass Cannabis vor allem für Jugendliche gefährlich sei und zu erheblichen Langzeitschäden führe. Auf der anderen Seite hat sich an der Situation, dass Jugendliche ab 16 Alkohol konsumieren und erwerben dürfen in den 16 Jahren Regierung mit der Union nichts geändert. Alkohol führt vor allem im Jugendalter zu erheblichen und dauerhaften Schäden am Gehirn und ist ungeachtet des Alters sogar tödlich. Die Wissenschaft liefert sogar Ergebnisse, dass Cannabis deutlich weniger schädlich für Menschen aller Altersklassen ist als im Vergleich zu Alkohol, einem Nervengift . Siehe zum Beispiel hier: https://portal.uni-koeln.de/universitaet/aktuell/koelner-universitaetsmagazin/unimag-einzelansicht/alkohol-oder-cannabis#

Wie erklären sie sich diese doppelmoralische Politik ihrer Fraktion, den Verkauf eines tödlichem Nervengifts an Jugendlichen zu gestatten und beim CannG für Jugendschutz zu plädieren?

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Sehr geehrter Herr P.,

zutreffend ist, dass übermäßiger Alkoholkonsum ein bedeutsames Risiko mit erheblichen Folgen für die Gesundheit – gerade für junge Altersgruppen – darstellt. In gesundheitspolitischer Hinsicht gehören die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs von Erwachsenen mit Alkohol sowie insbesondere der Einsatz für Konsumverzicht bei Kindern und Jugendlichen, die Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher sowie die Eindämmung des Rauschtrinkens bei jungen Altersgruppen schon lange zu den erklärten Zielen der Staatsregierung. Zudem ist ein konsequenter Vollzug des Jugendschutz- und Gewerberechts von großer Bedeutung.

Dass gesundheitliche Schäden insbesondere auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt keinesfalls, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit gravierenden gesundheitlichen Risiken insbesondere für junge Menschen durch eine Legalisierung gefährlich zu verharmlosen. Denn Cannabis ist eine sehr wirksame stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Droge, deren erhebliche gesundheitliche Gefahren längst evident sind: Hierzu zählen neben körperlichen Erkrankungen wie beispielsweise Hodenkrebs und Atemwegserkrankungen insbesondere psychische Erkrankungen wie etwa Angststörungen, Depressionen und Psychosen sowie zudem Suizidalität. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind die Risiken durch Cannabis aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Hirnreifung besonders hoch.

Daher lehnt die Staatsregierung das Vorhaben der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis aus Gründen des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes, der Suchtprävention sowie auch aus rechtlichen Gründen schon lange entschieden ab. Dies ist längst Konsens zahlreicher maßgeblicher Expertinnen und Experten –in diesem Zusammenhang sei exemplarisch auf das gemeinsame Schreiben von Ärzteschaft, Apothekerschaft, Wissenschaft, Lehrerschaft und Polizei vom 08.12.2023 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hingewiesen: (https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/cannabisgesetz-stoppen).

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention engagiert sich daher weiterhin konsequent mit vielfältigen Präventionsangeboten im Kontext von Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen – insbesondere auch im Bereich Cannabis – und investierte im Jahr 2023 mehr als acht Millionen Euro in Suchtpräventions- und Suchthilfeangebote. Nähere Informationen zu Präventionsmaßnahmen des StMGP im Zuge der Cannabis-Legalisierung können Sie etwa der Pressemitteilung vom 1. September 2023 unter https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-start-fuer-den-praeventionsbeauftragten-fuer-psychische-gesundheit-und-sucht/ entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages

Staatsminister a.D.

CSU-Fraktionsvorsitzender 

im bayerischen Landtag 

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