Gehen Sie davon aus, dass die Zahl der Konsumenten bei unter 25 jährigen mit der Cannabis Legalisierung steigen wird und wenn ja, wieso? Haben Sie eine wissenschaftliche Grundlage?
Es gibt Zahlen von anderen Ländern, dort ist die Zahl der Konsumenten in dieser Altersgruppe nicht gestiegen. Dementsprechend ist Ihr Hauptargument, dass das Gehirn bei unter 25 jährigen nicht ausgereift sei, ja auch völlig haltlos. Dieses hat nur Halt, wenn es zusammen mit steigendem Konsum gebracht wird. Deswegen die Frage wie oben genannt.
Sehr geehrte Frau F.,
Cannabis ist eine sehr wirksame stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Droge, deren erhebliche körperliche, psychische und soziale Gefahren längst evident sind: Cannabis begünstigt neben körperlichen Erkrankungen, wie beispielsweise Hodenkrebs und Atemwegserkrankungen insbesondere auch psychische Erkrankungen wie etwa Angststörungen, Depressionen und Psychosen. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind die Risiken durch Cannabis aufgrund der noch andauernden Gehirnentwicklung besonders hoch. Cannabiskonsum, insbesondere im jungen Lebensalter (Pubertät und Adoleszenz), birgt die Gefahr von strukturellen und funktionellen Beeinträchtigungen des Gehirns. Die Folge können Einbußen in Lern- und Gedächtnisleistungen sowie Aufmerksamkeit, Denkleistung und Intelligenz sein und somit die altersgerechte Entwicklung junger Menschen nachhaltig gefährden. Darüber hinaus kann der Konsum von Cannabis zu Sucht und Abhängigkeit mit Toleranzentwicklung (immer höhere Dosen notwendig) und Entzugssymptomen führen. Aus den zahlreichen verfügbaren wissenschaftlichen Untersuchungen zu dieser Thematik wird exemplarisch auf die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie „Cannabis: Potenzial und Risiken“ (CaPRis-Studie) hingewiesen.
Daten zum Konsumverhalten nach einer Cannabis-Legalisierung variieren zwischen den Studien aus einzelnen Ländern. Ergebnisse des neuen Cannabis-Gutachtens des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg (Effekte einer Cannabislegalisierung (ECaLe-Gutachten)) weisen allerdings auf einen Zusammenhang zwischen der Art und Weise, wie Drogenpolitik gestaltet wird und dem beobachtbaren Konsumverhalten hin. Das Gutachten zeigt in seiner Analyse von über 160 Studien aus Ländern, in denen Cannabis für Genusszwecke freigegeben wurde, eindeutig, dass als Folge der Legalisierung vor allem eine langfristige Zunahme des Konsums von Cannabis bei Erwachsenen und insbesondere auch bei jungen Menschen begünstigt wird, einschließlich damit einhergehender vielfältiger Probleme. Ein Anstieg der Konsumentenzahlen in Deutschland kann daher nicht ausgeschlossen werden. Zusätzlich sei in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (https://www.dgppn.de/aktuelles/stellungnahmen-und-positionen/aktuelle-positionen-2023/canabisentwurf.html) verwiesen.
Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) lehnt das Vorhaben der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis aus Gründen des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes, der Suchtprävention sowie auch aus rechtlichen Gründen schon lange entschieden ab. Dies ist längst Konsens zahlreicher maßgeblicher Expertinnen und Experten – in diesem Zusammenhang wird auf das gemeinsame Schreiben von Ärzteschaft, Apothekerschaft, Wissenschaft, Lehrerschaft und Polizei vom 08.12.2023 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hin (https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/cannabisgesetz-stoppen) verwiesen.
Das StMGP engagiert sich weiterhin konsequent mit vielfältigen Präventionsangeboten im Kontext von Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen – insbesondere auch im Bereich Cannabis – und investierte im Jahr 2023 mehr als acht Millionen Euro in Suchtpräventions- und Suchthilfeangebote. Nähere Informationen zu Präventionsmaßnahmen des StMGP im Zuge der Cannabis-Legalisierung sind etwa der Pressemitteilung vom 1. September 2023 unter https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-start-fuer-den-praeventionsbeauftragten-fuer-psychische-gesundheit-und-sucht/ zu entnehmen.
Liebe Frau F., ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Holetschek
Mitglied des bayerischen Landtages
Staatsminister a.D.
CSU-Fraktionsvorsitzender
im bayerischen Landtag