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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Michael D. •

Die Diäten bayerischer Landtagsabgeordneter sind um 3,7% gestiegen. Setzt sich die CSU für die bayerischen Beamten bei der TdL ein?

Sehr geehrter Herr Holetschek,

ich arbeite als Beamter bei einer bayerischen Kommune. Derzeit wird mit der TdL um einen neuen TV-L-Tarifabschluss verhandelt, der dann hoffentlich ebenfalls auf die kommunalen und die Landes-Beamtinnen und Beamten übertragen wird. Der Tarifabschluss auf Bundesebene gilt vielen von uns als Orientierung.

Finden Sie es vor dem Hintergrund der derzeitigen Wirtschaftskrise, welche auch von der TdL genutzt wird, um eine mögliche Nullrunde zu begründen, gerecht, dass die Diäten bayerischer Landtagsabgeordneter zum 01. Juli 2023 um 3,7%, die Aufwandsentschädigungen gar um 6,9% gestiegen sind?

Setzt sich die CSU bei der TdL dafür ein, dass ein faires Ergebnis für die bayerischen Beamten erreicht wird?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr D.

 

die Zahlungen an die bayerischen Beamtinnen und Beamten orientieren sich maßgeblich an den Tarifabschlüssen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder. So erfolgt seit 2013 durch die Bayerische Staatsregierung eine 1:1-Übertragung der Tarifabschlüsse der Länder auf die Besoldung. Auch das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November 2021 wurde 1:1 auf die Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen. Dem Tarifergebnis entsprechend wurden die Bezüge ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v.H. erhöht. Die im Tarifbereich vorgesehene einmalige Corona-Sonderzahlung von 1.300,00 € haben die aktiven Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter ebenfalls erhalten.

 

Bei der Entscheidung über den Zeitpunkt und die Ausgestaltung von Anpassungsmaßnahmen der Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beamten fließt das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder ein. Die Tarifverhandlungen wurden im Oktober aufgenommen und Anfang November bereits fortgesetzt; weitere Termine sind für Mitte Dezember 2023 anberaumt. Ich bitte um Verständnis, dass keine Positionierung während laufender Verhandlungen möglich ist.

 

Das Tarifergebnis wird neben weiteren zu beachtenden Faktoren zu gegebener Zeit ein maßgeblicher Indikator für künftige Entscheidungen über die Anpassung der Besoldung der bayerischen Beamtinnen und Beamten sein. Zu der konkreten Umsetzung kann zum aktuellen Zeitpunkt aber leider noch keine Aussage getroffen werden.

 

Die Entschädigungen der Mitglieder des Bayerischen Landtags werden gemäß Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG) zum 1. Juli 2019, 1. Juli 2020, 1. Juli 2021, 1. Juli 2022 und zum 1. Juli 2023 an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils vom 3. Quartal des abgelaufenen Jahres gegenüber dem 3. Quartal des vorangegangenen Jahres eingetreten ist. Maßstab für die Anpassung ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen in Bayern. Die prozentuale Veränderung des Index teilt das Landesamt für Statistik bis 1. März eines Jahres dem Präsidenten mit. Dieser veröffentlicht den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Aufgrund dieser gesetzlich festgelegten Berechnungssystematik stieg die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten zum 1. Juli 2023 um 3,7 %. Gemäß der Einkommensentwicklung vom 3. Quartal 2019 zum 3. Quartal 2020 war sie jedoch zum 1. Juli 2021 um 1,6 % gesunken.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister a.D.

CSU-Fraktionsvorsitzender 

im bayerischen Landtag 

 

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